Pkw-Maut in der Schweiz Strafe für Vignettenpreller verdoppelt

Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle auf Schweizer Autobahnen keine gültige Vignette vorweisen können, müssen laut ADAC mit einem Bußgeld von rund 163 Euro (200 Schweizer Franken) rechnen. Das ist doppelt so hoch wie zuvor. Neu sei zudem, dass die Kontrollen an der Grenze und die Ahndung von Vignettenverstößen auch privaten Organisationen übertragen werden können, erklärte der ADAC in München.

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Der Mautaufkleber muss laut Vorschriften bei Pkw gut sichtbar auf der Windschutzscheibe angebracht werden, bei Motorrädern oder Anhängern auf ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil. Die mehrfache Verwendung oder die Manipulation einer Vignette kann nach dem Schweizer Strafrecht geahndet werden.

Die Jahresvignette kostet unverändert 40 Franken und ist ein Kalenderjahr inklusive Dezember des Vorjahres und Januar des Folgejahres (insgesamt also 14 Monate) gültig. dapd