Fahrtauglichkeit Juristisch kein Unterschied zwischen Medikamenten und Drogen

Wer durch Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr mit einer unsicheren Fahrweise oder einem Unfall auffällt, muss mit den gleichen Strafen rechnen wie eine unter Drogen stehende Person. Darauf macht der TÜV Süd aufmerksam.

© Pfizer

Der erste Frost und Nebel bringt auch die erste Erkältungswelle. Überall hört man es schniefen und husten. Schnell greift man dann zu Medikamenten, um die Symptome zu lindern und setzt sich trotzdem hinters Steuer. Was viele nicht wissen: Zahlreiche Medikamente können die Sinne ganz schön vernebeln. Und das kann gravierende Folgen haben. Wird nachgewiesen, dass ein Unfall unter dem Einfluss von Medikamenten verursacht wurde, drohen Bußgeld, Fahrverbot und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. "Die Rechtsprechung macht hier keinen Unterschied zwischen Medikamenten und Drogen", weiß Verkehrsexperte Gerhard Laub von der TÜV Süd Life Service GmbH.

Selbst scheinbar harmlose rezeptfreie Medikamente aus der Apotheke können das Reaktionsvermögen deutlich einschränken. Der Alkoholgehalt mancher Medikamente ist da noch leicht zu erkennen und zu vermeiden. Aber wer weiß schon, wie die Kombination von Nasentropfen und Kopfschmerztablette wirkt? Besonders kritisch sehen Mediziner die Verkehrstauglichkeit deswegen bei gleichzeitigem Schlucken mehrerer Medikamente. Die Wechselwirkungen sind oftmals nicht abschätzbar, zumal wenn der Organismus ohnehin bereits geschwächt ist.

Vor allem Kombi-Präparate gegen Erkältung können gefährlich werden: Einige Wirkstoffe in diesen Medikamenten können müde machen oder den Kreislauf beeinträchtigen. In Hustensäften ist oftmals Codein enthalten, ein Opiat, das nicht nur schläfrig machen und die Reaktion verlangsamen kann. Es beeinträchtigt bei vielen Menschen auch das Sehvermögen bei wechselnden Lichtverhältnissen. Das Gegenteilige bewirkt Ephedrin. Es ist oft in Schnupfenmitteln zu finden und wirkt anregend. In gravierenden Fällen kommt es zu Halluzinationen und Verwirrtheit.

Die Beipackzettel warnen in der Regel ausführlich vor solchen Gefahren. Vielen ist das seitenweise Kleingedruckte aber zu umständlich zu durchforsten. Personen, die gesundheitlich angeschlagen sind, Medikamente nehmen und trotzdem Autofahren wollen, fragen am besten Arzt oder Apotheker um Rat. Vorsicht ist hier allemal geboten. Im Falle eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung oder eines Unfalls drohen Fahrverbot, Punkte in Flensburg bis hin zu Führerscheinentzug und eine Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Zu allem Übel kann auch noch der Versicherungsschutz verloren gehen. dhz