Material im Schlepptau

Nicht nur das Fahren mit Anhänger will gekonnt sein - schon beim Beladen ist höchste Aufmerksamkeit gefordert

Damit die Fuhre nicht ins Schlingern kommt: Beim Beladen von Anhängern gibt es viel zu beachten.+#x21e5; Foto: Stema

Material im Schlepptau

Das Fahren mit Anhänger gehört für viele Handwerker zum Job. Wer täglich mit Hänger am Haken durch enge Betriebsgelände rangieren muss, absolviert die beste Fahrschule. Für Anfänger sind solche Manöver allerdings ein Graus, zumal nicht nur fahrerisches Können gefragt ist. Schon bei der Wahl des richtigen Hängers können Fehler passieren und auch die Ladung muss gut gesichert sein.

Denn bei plötzlichen Bremsmanövern kann schon ein leichter Plastikstuhl zu einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb raten die Experten des TÜV SÜd: Alle Teile mit Sicherungsgurten festzurren und Leerräume ringsherum ausfüllen. Leichtes und kleinteiliges Ladegut muss durch Netze oder Planen gesichert werden. Auch rutschhemmende Unterlagen helfen dabei, die Ladung an ihrem Platz zu halten. Beim Beladen von Hängern gilt: schwere Teile immer in Achsnähe platzieren und dafür sorgen, dass sie während der Fahrt auch dort bleiben.

Bei Hängern an Pkws ist besonders darauf zu achten, dass die Hinterachse des Zugfahrzeuges nicht zusätzlich beladen wird, weil sie schon die Stützlast des Anhängers verkraften muss. Schwere Gegenstände sollten besser vor die Hinterachse, also dicht hinter die Rückbank, gestellt werden. Den Kofferraum sollte man in einem solchen Fall besser nur mit leichten Gegenständen beladen.

Wer die Anschaffung eines Hängers plant, sollte zunächst die Fahrzeugpapiere studieren. Wichtigster Eintrag ist die Anhängelast, die beschreibt, was tatsächlich am Haken hängen darf. Sie ist in der neuen Zulassungsbescheinigung im Feld O.1 oder O.2 und im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 28 oder 29 zu finden, je nachdem, ob der Hänger gebremst ist oder ungebremst. Die Anhängelast entspricht der Summe der Achslasten und errechnet sich aus dem tatsächlichen Gewicht des beladenen Anhängers, verringert um die Stützlast, mit der der Hänger auf die Kupplung des Zugwagens drückt. Sie ist also geringer als das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

Achslasten und zulässiges Gesamtgewicht stimmen beim Anhänger oft überein. Dennoch dürfen sie niemals verwechselt werden. „Gespannfahrer sind sicher unterwegs, wenn die Anhängelast des Autos über dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers liegt“, lautet die Faustformel von TÜV SÜD-Experten Rochus Schmölz.

Auch ein Blick auf die Stützlast ist wichtig. Sie passt, wenn Zugfahrzeug und Anhänger in beladenem Zustand eine gerade Linie bilden. Zeigt die Seitenansicht einen Knick, kann das Gespann leicht ins Schleudern kommen und der Bremsweg verlängert sich, vor allem bei zu geringer Stützlast. Der Anhänger muss mit mindestens vier Prozent seines Gesamtgewichts und mit wenigstens 25 Kilogramm auf die Kupplung drücken. Die Stützlast darf weder den Höchstwert für die Anhängerkupplung noch den für die Zugdeichsel überschreiten.

Dabei hilft ein Blick auf den freigegebenen Höchstwert in den Kfz-Papieren. Die Limits stehen auf den Typschildern an Kupplung und Deichsel und im Feld13 der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) des Autos. Es gilt der niedrigere Wert. Tipp von Rochus Schmölz: „Die Stützlast ist kein fester Wert, sondern hängt davon ab, wie der Anhänger beladen ist. Beim Knick heißt es also umladen und schwere Gegenstände rund um die Achse lagern.“dhz