Nach Bundesratsentscheidung Winterreifenpflicht tritt in Kraft

Autofahrer sind seit Samstag gesetzlich verpflichtet, bei entsprechender Witterung Winterreifen an ihren Fahrzeugen zu montieren. Die Winterreifenpflicht wurde am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft.

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Winterreifenpflicht tritt in Kraft

Somit dürfen Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen fahren. Als Winterreifen gelten alle mit "M+S" gekennzeichneten Reifen. Die Abkürzung steht für Matsch und Schnee. "Auch Ganzjahresreifen fallen darunter", hatte das Bundesverkehrsministerium erklärt. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.

Zugleich verdoppeln sich die Bußgelder für Fahrer, die bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist. Dann sind 40 Euro fällig. Die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer wird mit 80 Euro geahndet - hinzu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lastwagen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als Pkw-Sommerreifen. Auch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind wegen ihrer grobstolligen Bereifung von der Winterreifenpflicht befreit.

Der Auto Club Europa (ACE) hatte moniert, dass durch die neue Vorschrift für Lkw vermutlich alles beim Alten bleibe, da die Fahrzeuge auch bislang schon mit sogenannten Ganzjahres- oder Allwetterreifen unterwegs seien. Bereits vor dem jüngsten Wintereinbruch hatte der ACE vermutet, dass sich wohl nichts daran ändere, "dass Lkw auf schneeglatten Steigungsstrecken stecken bleiben und sich quer stellen".

dapd