Ein Auslandsaufenthalt kann teuer werden, wenn man wegen Missachtung der besonderen Verkehrsregeln des Gastlandes während der Wintermonate von der Polizei zur Kasse gebeten wird. Die Krux: In den europäischen Staaten geleten unterschiedliche Regelungen.
Unterschiedliche Vorschriften für Winterreifen in Europa
In Österreich beispielsweise gilt eine Winterreifenpflicht, wenn die Fahrbahnen verschneit, vereist oder voller Schneematsch sind. Pneus mit der Kennzeichnung "M+S" würden als Winterreifen akzeptiert, sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Schneeketten müssten bei entsprechendem Schild am Straßenrand (rundes, blaues Schild mit Schneekettensymbol) aufgezogen werden.
Die Schweizer Polizei verhängt Bußgelder, wenn es aufgrund ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt, schreibt aber generell keine Winterreifen vor. "Also sollte man sie besser gleich montieren", rät Köster. Auch hier wiesen auf das Fahren mit Schneeketten entsprechende Straßenschilder hin.
In Italien und Frankreich können laut ZDK die Behörden auf bestimmten Strecken Winterreifen und Schneeketten mit Verkehrsschildern anordnen. Im italienischen Aosta-Tal seien die Winter-Gummis bis zum 15. April obligatorisch.
Finnland, Schweden, Slowenien, Tschechien, Lettland, Estland und Litauen schreiben Winterreifen vor, allerdings für verschiedene Zeiträume. "Daher ist es sinnvoll, auch hier ab Oktober bis Ostern mit Winterreifen zu fahren", empfiehlt Köster Besuchern, und ebenso solle man auch für Ungarn, Serbien, Kroatien und die Slowakei verfahren. Dort könnten Winterreifen je nach Wetterlage verlangt werden.
dapd
