Das Bundesverwaltungsgericht wird sich noch im Jahr 2010 mit der umstrittenen Autobahnabgabe für schwere Lastwagen befassen. Geklagt haben ein Fuhrunternehmer aus Nordrhein-Westfalen sowie ein holländischer Blumengroßhändler.
Lkw-Maut kommt auf den juristischen Prüfstand
Der Spediteur beklagt, dass die Festsetzung der Mauthöhe nicht fachgerecht und damit unwirksam sei. Seiner Meinung nach muss sich die Höhe der Abgabe an den verursachten Wegekosten der Lastwagen orientieren und nicht an der Emissionsklasse der Fahrzeuge. Der Blumenhändler macht geltend, dass sein Fahrzeug kein Lkw im Sinne des Mautgesetzes sondern ein Verkaufswagen sei und er daher von der Maut zu befreien sei. Die Vorinstanzen hatten beide Klagen abgewiesen.
Die Einnahmen aus der seit 2005 geltenden Maut belaufen sich für das vergangene Jahr voraussichtlich auf rund viereinhalb Milliarden Euro. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor.
ddp