Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klagen einer Rentnerin und eines Unternehmers gegen die Umweltzone abgewiesen. Experten erwarten eine bundesweite Signalwirkung für entsprechende Regelungen in rund deutschen 30 Städten.

Staubschleudern müssen draußen bleiben
Das Gericht machte den Angaben zufolge geltend, dass die Einrichtung einer Umweltzone im Rahmen eines Maßnahmebündels durchaus geeignet ist, die Schadstoffbelastung zu senken. Aus Sicht der Kläger stelle das hingegen einen schweren Eingriff in das Eigentumsrecht der Bürger an ihrem Auto dar, betonte der gemeinsame Anwalt der Kläger, Christian Reinicke. Er ging davon aus, dass in dem Fall jetzt Berufung vor dem Oberverwaltungsgerichteingelegt wird.
In dem Grundsatzverfahren über die Einführung von Umweltzonen in deutschen Großstädten hatten eine Rentnerin und ein Unternehmer geklagt, die mit ihren alten Autos seit Jahresbeginn nicht mehr in der Innenstadt von Hannover fahren dürfen. Die Kläger waren nicht persönlich bei Gericht erschienen. Während der Verhandlung wurden mehrere Gutachter gehört. Sie erläuterten unter anderem die Kriterien für die Einrichtung einer Umweltzone, etwa ein besonders hohes Verkehrsaufkommen und damit verbundene hohe Luftschadstoffwerte.
In Hannover ist seit Anfang 2008 eine Umweltzone ausgewiesen. Bundesweit haben rund 30 Städte Umweltzonen eingerichtet. In dem räumlich begrenzten Gebiet gelten Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit hohen Feinstaubemissionen. Hohe Emissionen werden vor allem von Diesel-Pkw und Lkw erzeugt, weshalb diesen schrittweise der Zugang zur Innenstadt verwehrt wird.
Reinicke sagte, nicht nur der Nutzen für die Umwelt sei fraglich. Die Zonen bedrohten auch die wirtschaftliche Existenz vieler Unternehmer, die noch auf ältere Fahrzeuge angewiesen seien.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßte hingegen das Urteil. Dies sei ein wichtiger Etappensieg für die bundesweite Bekämpfung der Schadstoffbelastung in den Innenstädten. Der VCD fügte hinzu, die positive Wirkung der Umweltzonen würde sich noch deutlich verstärken, wenn die Zufahrtsbestimmungen verschärft werden.
ddp