Autofahrer, die ihren Diesel-Pkw mit einem nachträglich als mangelhaft erwiesenen Partikelfilter nachrüsten ließen, sollten sich von ihrer Werkstatt eine vom ADAC vorbereitete Bescheinigung unterschreiben lassen.
Musterformular zum Austausch von Rußpartikelfiltern
"Damit können sie verhindern, dass ihr Rechtsanspruch auf Austausch des Filters durch Ablauf der Sachmängelhaftung verloren geht", sagte Club-Sprecher Maximilian Maurer. In dem Formular verpflichte sich die Werkstatt, den Mangel bis spätestens 1. September 2008 zu beheben oder den Originalzustand wiederherzustellen.
In einer gemeinsamen Erklärung hatten der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) und der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) angekündigt, das Problem unabhängig von der Sachmängelhaftung zu beseitigen, indem die Mitgliedsfirmen die mangelhaften Filter für den Autobesitzer kostenfrei umrüsteten. "Wir begrüßen diese Erklärung", sagte Maurer, "aber man muss wissen, dass es sich dabei um eine reine Kulanzregelung handelt, die im Zweifel nicht einklagbar ist". Das "Musterformular zum Austausch mangelhafter Partikelfilter" gibt es in allen ADAC-Geschäftsstellen oder kann unter adac.de ausgedruckt werden.
Verweigert die Werkstatt die Unterschrift, rät Maurer den Autofahrern, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dies sollte möglichst bald geschehen, da Ansprüche aus der Sachmängelhaftung schon nach zwölf Monaten verjähren können. Wer das Formular des Autoclubs benutze, habe bei Unterzeichnung durch den Einbaubetrieb die Sicherheit, dass seine Ansprüche nicht durch Ablauf der Sachmängelhaftungsfrist verloren gehen. Es bestehe damit auch nach Ablauf dieser Frist die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn ein Austausch nicht erfolge.
ddp