Handwerksbetriebe und andere Unternehmen, die im Internet eine Website erstellen, oder in Social-Media-Kanälen vertreten sind, müssen die geltende Rechtslage beachten. Um sich vor teuren Abmahnungen durch Rechtsanwälte zu schützen, muss auch das Impressum korrekt angegeben werden. Hier gelten wichtige Regeln für die inhaltliche Gestaltung und Platzierung.

Gemäß §5 des Telemediengesetzes (TMG) muss jeder Dienstanbieter mit eigener Website oder Social-Media-Kanal ein Impressum vorweisen. Er unterliegt somit der so genannten Anbieterkennzeichnungspflicht, die im TMG verankert ist, und in erster Linie dem Verbraucherschutz dient. Als Telemedien werden alle privaten und geschäftlichen Internetauftritte bezeichnet. Nahezu jeder Online-Auftritt fällt unter den Begriff "Telemedium".
Bei einem Impressum handelt es sich um Informationen, die Handelsunternehmen im traditionellen Rechts- und Geschäftsverkehr ohnehin schon seit langem erfüllen müssen. Beispiel hierfür ist der klassische Geschäftsbrief.
Bei einem Impressum geht es also um die Transparenz des Anbieters, die auch im elektronischen Geschäftsverkehr gewährleistet sein muss. Das Impressum deutet einerseits auf Seriosität hin, andererseits enthält es für Unternehmen wichtige Informationen über andere Marktteilnehmer. Unternehmen, die gegen das TMG verstoßen, müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
6 Punkte zur inhaltlichen Gestaltung des Impressums
- Name und Firma: Sofern es sich bei dem Verantwortlichen um eine natürliche Person handelt muss der Vor- und Nachname genannt und ausgeschrieben werden. Handelt es sich bei den Verantwortlichen der Website um juristische Personen, muss die Firmenbezeichnung (GmbH, GbR) dabeistehen und die vertretungsberechtigten Organe benannt und bezeichnet werden.
- Anschrift: Bei natürlichen Personen ist dies der Wohnsitz, während es bei juristischen Personen der Unternehmenssitz ist.
- Telefon und E-Mail-Adresse: Insofern beide Kontaktdaten vorhanden sind, sollten sie mit aufgeführt werden.
- Für den Anbieter zuständige Behörde mit Postanschrift: Sie kommt allerdings nur in Betracht, wenn der angebotene Dienst zulassungspflichtig ist.
- Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
- Registriernummer und Register: Dies gilt nur für juristische Personen und für diejenigen Anbieter, für welche eine Eintragung in ein Register vorgeschrieben ist.
Das richtige Platzieren
Beim Platzieren eines Impressums auf der Website oder auf einem Social-Media-Kanal gibt es drei wesentliche Grundregeln:- Es muss leicht erkennbar sein.
- Das Impressum muss unmittelbar erreichbar sein.
- Die ständige Verfügbarkeit muss gewährleistet sein.
Ständig verfügbar sind Informationen, auf die jederzeit durch einen funktionstüchtigen Link zurückgegriffen werden kann. Darüber hinaus müssen sie mit den Standard-Einstellungen gängiger Internet-Browser kompatibel sein.
Zusätzliche Informationen:
Nach Möglichkeit sollte vermieden werden, dass das Impressum erst durch das "Scrollen" auf der Website sichtbar wird.
Bei der Erstellung des Impressums sollte auch die Überschrift "Impressum" verwendet werden. cle