Die zunehmende Digitalisierung der Geschäftsprozesse erfordert nach Ansicht von Politik und Verbraucherschützern ein neues, einheitliches europäisches Datenschutzrecht. Beim siebten Europäischen Datenschutztag forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte mehr Transparenz von Unternehmen beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Für kleine Betriebe könnte dies zu einem erheblichen Mehraufwand führen, kritisiert dagegen der ZDH.

Der Vorschlag zu einer neuen EU-Datenschutzrichtlinie von Justizkommissarin Viviane Reding kursiert schon seit einem Jahr durch die Ausschüsse und Gremien der einzelnen Länder. Denn eine Reform ist dringend nötig, da das momentan geltende Gesetz aus dem Jahr 1995 stammt und sich seitdem viel verändert hat. Online-Shops, elektronische Rechnungen und soziale Netzwerke sind nur ein paar wenige Stichworte, die dabei eine Rolle spielen.
Alle Branchen gleich behandelt
Viviane Reding möchte nun ein einheitliches Gesetz für alle EU-Länder auf den Weg bringen und damit alle geltenden nationalen Regeln ablösen. Grundsätzlich sieht der Vorschlag vor, dass all diejenigen, die Personen oder Kontaktdaten anderer nutzen oder speichern, immer das Einverständnis dafür einholen müssen – egal ob es sich um ein Unternehmen oder eine Behörde handelt. Verstößt ein Betrieb gegen das einheitliche europäische Datenschutzrecht werden Bußgelder fällig.
Zwar loben deutsche Politiker und Experten wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Anstoß zur Neuregelung des Datenschutzes, doch bislang sind dabei keine Abstufungen für Unternehmen verschiedener Branchen und Größen bedacht. Das stößt auf Kritik aus dem Handwerk.
"Das Recht auf Selbstbestimmung muss im digitalen Zeitalter Realität werden", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) am Montag beim Europäischen Datenschutztag, der seit 2007 jährlich am 28. Januar stattfindet. Ähnlich sieht dies Peter Schaar. "Angesichts zunehmender globale Datenströme brauchen wir zeitgemäße grenzüberschreitende Spielregeln", sagte er und forderte zugleich mehr Transparenz von Unternehmen vor allem beim Umgang mit personenbezogenen Daten und dem Zusammenstellen von Nutzerprofilen, um gezielter zu werben.
Handwerk legt Forderungskatalog vor
Da Handwerksbetriebe aber selten weder als große Online-Marketingmaschinen unterwegs sind, keine eigenen sozialen Netzwerke zur Verfügung stellen und auch meistens keine Anbieter großer Online-Shops sind, fordert der Zentralverband der Deutschen Handwerks (ZDH) Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe und eine Unterscheidung der einzelnen Nutzungsarten. Er hat dazu einen Forderungskatalog zusammengestellt .
"Handwerksbetriebe sind nicht Facebook oder Google. Sie erheben und verwalten natürlich die Daten ihrer Bestandskunden – aber sie handeln weder damit noch nutzen sie diese zum Profiling", sagte dazu ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke und forderte die Politik auf die geplanten Reformschritte nochmals zu überarbeiten, bevor sie in nationales Recht übergehen.
Verordnung könnte 2014 kommen
Doch auch die deutsche Bundesjustizministerin sieht Beratungsbedarf. "Der neue europäisierte Datenschutz darf das deutsche Datenschutzniveau nicht unterschreiten", sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Am Ende des Gesetzgebungsprozesses müsse der User in Berlin, Paris und Helsinki das Internet unter gleichen Bedingungen nutzen können.
Bislang ist der Vorschlag der Justizkommissarin noch Zukunftsmusik. Doch ein Sprecher des ZDH sagte, dass er davon ausgehe, dass die Verordnung spätestens bis 2014 umgesetzt wird. jtw/dapd