In sozialen Netzwerken wie Facebook werden tagtäglich Fotos, Links und Videos geteilt. Für Nutzer die dabei sorglos mit den Eigentumsrechten anderer umgehen, kann das enorme Kosten zur Folge haben. Wer das vermeiden möchte, sollte beim Posten einige grundsätzliche Dinge beachten.
1.746,69 Euro für ein Vorschaubild bei Facebook. Soviel soll der Betreiber einer gewerblich genutzten Facebook-Seite bezahlen, der ein urheberrechtlich geschütztes Foto gepostet hatte. Das Foto stammte von einer Fotografin.
Allein der Schadensersatzbetrag wird laut Kanzleiblog des Anwalts Frank Weiß mit 1.200 EUR beziffert. Hinzu kämen für seinen Mandanten weitere 546,69 Euro als Kosten für die Abmahnung.
In seinem Blog macht Weiß deutlich, dass auch wenn "ganz erhebliche Zweifel an der geltend gemachten Höhe des Schadensersatzes sowie der entstandenen Rechtsanwaltskosten bestehen, wird man im Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung kaum umher kommen, einen Urheberrechtsverstoß in Bezug auf das bei Facebook angezeigt Miniaturbild zu bejahen".
Auf Vorschaubild verzichten
Nutzer die bei Facebook einen Link teilen, erzeugen in der Regel auf ihrer Pinnwand automatisch ein Vorschaubild. Wer beim Teilen keine Abmahnung riskieren möchte, sollte im Zweifel ganz auf das Miniaturbild verzichten. Dazu muss die entsprechende Option "Kein Miniaturbild" angeklickt werden, sobald fremde Inhalte auf der Pinnwand veröffentlicht werden.
Schützen können sich Nutzer laut eines Experten des Portals "Werben & Verkaufen", indem sie ihr Profil nur Freunden zugänglich machen oder fremde Inhalte nur mit schriftlicher Erlaubnis und deutlicher Quellenangabe posten. aml
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