Wichtige Dokumente mit Unterschrift müssen Bürger bislang persönlich bei den zuständigen Behörden der Stadt vorbeibringen und dafür viel Zeit einplanen. Mit dem neuen E-Government-Gesetz soll sich das bald ändern. Viele Dokumente können dann ähnlich wie beim Online-Banking elektronisch übermittelt werden.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde vereinbart, E-Government weiter zu fördern und dazu, wo und soweit notwendig, rechtliche Regelungen anzupassen. Das geplante Gesetz dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Der Gesetzentwurf wurde gestern vom Bundeskabinett verabschiedet und soll im ersten Halbjahr 2013 in Kraft treten.
Die Kernpunkte des Gesetzesvorhabens:
- Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs,
- Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens,
- Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren,
- Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter,
- Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen,
- Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung ("open data")
De-Mail wird zulässig
Ein wesentliches Hindernis für E-Government-Angebote der öffentlichen Verwaltung bestand bisher in der benötigten Unterschrift des Bürgers. Das E-Government-Gesetz schafft nun technologische Alternativen: Bürger können sich in Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden. Schriftsätze mit Behörden können zudem mit einem neuen rechtssicheren E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden.
Weitere Verbesserungen des geplanten Gesetzes: Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert, ebenso das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren.
Deutschland hat im Vergleich zu anderen europäischen Staaten einiges aufzuholen beim Thema E-Government. Das Bundesinnenministerium hat allein im Bundesrecht rund 3.500 Regelungen gezählt, die Formulare mit einem Unterschriftsfeld vorsehen. In Dänemark treten schon 81 Prozent der Bürger über das Internet mit den Behörden in Verbindung. Es folgen die skandinavischen Staaten Norwegen, Schweden und Finnland. In Deutschland hat dagegen nur jede zweite Bürger schon einmal elektronisch mit den Ämtern kommuniziert.
Ein Hintergrundpapier zum Gesetzesentwurf können Sie hier herunterladen. sg