Breitbandversorgung TKG-Novelle: Neue Regeln bei Telefon und Internet

Seit heute gilt das neue Telekommunikationsgesetz. Mit dieser Gesetzesänderung soll der Ausbau schneller Internetzugänge vorangetrieben werden. Beispielsweise sind nun Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Aber auch für Kunden ergeben sich Änderungen.

Die TKG-Novelle wurde am 9. Mai 2012 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit am 10. Mai 2012 in Kraft. - © Fineas - Fotolia

Das Gesetz wurde Anfang des Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die TKG-Novelle ist  laut dem Bundeswirtschaftsministerium ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Das Gesetz soll zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und so den Netzausbau erleichtern. Der Hightech-Verband Bitkom hat die wichtigsten Änderungen für Telefon- und Internetkunden zusammengefasst:

Anbieterwechsel
Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein. Auch eine Mitnahme der Telefonnummer muss möglich sein, sie muss inne rhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im Mobilfunk kann die Rufnummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden.

Vertragslaufzeit
Telefon- und Internetanbieter werden künftig mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anbieten.

Umzug des Kunden
Telefon- und Internetanbieter werden die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort des Kunden weiterführen, ohne die Vertragslaufzeit automatisch zu verlängern. Falls die Services am neuen Wohnort nicht möglich sind, kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Mindestgeschwindigkeit
Internetanbieter werden bei Festnetz-Anschlüssen wie DSL und Kabel-Internet die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.

Call-by-Call-Dienste
Zu Beginn von Telefonaten über Call-by-Call-Dienste wird der Preis angesagt. Diese Regelung tritt voraussichtlich ab August 2012 in Kraft.

Bezahlung von Services über Handyrechnung
Handynutzer können ve rhindern, dass über ihre Telefonrechnung Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Dazu genügt eine Mitteilung an den Handy-Netzbetreiber. Zudem können auch Handynutzer nun gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen, ohne dass eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist das seit längerem möglich.

Auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums steht die TKG-Novelle als PDF zu Verfügung. rh