Die Bundesnetzagentur untersagt der Telekom ein neues Entgeltmodell anzubieten. Das Unternehmen wollte ein VDSL-Kontingentmodell einführen: Nachfrager, etwa Wettbewerber, sollten eine bestimmte Menge an Anschlüssen über einen Zeitraum von elf Jahren zu einem billigeren Preis mieten können. Die Bundesnetzagentur sieht jedoch mit einem solchen Modell den weiteren Ausbau der Infrastruktur gefährdet.

Das Modell hatte sich die Telekom folgendermaßen vorgestellt: Ein Wettbewerber, zum Beispiel ein Telekommunikations-Unternehmen, geht auf die Telekom zu und schließt mit dem Unternehmen einen solchen Vertrag ab. Der Wettbewerber verpflichtet sich dazu, eine bestimmte Anzahl an VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüssen abzunehmen und eine Vorauszahlung zu leisten – eine sogenannte Upfront-Zahlung zu leisten.
Mit der Buchung erwirbt der Vertragspartner dann die Berechtigung, über die nächsten elf Jahre die vereinbarte Anzahl der VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen Überlassungsentgelt anmieten zu können. Aufgrund der Gesamtmechanik – die Upfront-Zahlung ist kostenrechnerisch auf die tatsächlich angemieteten Anschlüsse zu verteilen – sinkt der tatsächliche Stückpreis pro Anschluss, je besser das vereinbarte Kontingent ausgeschöpft wird.
Neue Breitbandnetze sollen entstehen
Die Bundesnetzagentur sieht nun die Gefahr, dass es etwa für Wettbewerber noch unattraktiver wird, eine eigene Infrastruktur aufzubauen. Nach Ansicht der Bundesnetzagentur bewirkt der Mechanismus "einen Mengenrabatt für die Nutzung einer vo rhandenen Infrastruktur und macht im Zusammenspiel mit der Laufzeit somit den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv."
Der Infrastrukturwettbewerb und somit der Bau neuer Leitungen ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, damit sich ein wirklicher Wettbewerb entwickelt, von denen auch der Endkunde in punkto Preise, Qualität und Service etwas hat.
Das neue Preismodell lässt sich nach Ansicht der Bundesnetzagentur auch nicht aufgrund besonderer Investitions- oder Auslastungsrisiken rechtfertigen. Denn es handelt sich nicht um ein Modell für die Vermarktung von Breitbandanschlüssen auf der Basis neu errichteter hochleistungsfähiger Breitbandnetze, sondern für den Vertrieb von Anschlüssen eines bestehenden Netzes. rh