Wer nach einem Unfall oder einer Erkrankung eine medizinische Rehabilitation braucht, kann dafür Leistungen der Rentenversicherung beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Folgendes müssen Sie wissen.

Bei einer ambulanten Reha werden die Kosten komplett übernommen. Bei einem stationären Aufenthalt in einer Reha-Klinik muss sich der Patient mit einer Zuzahlung an den Kosten für beteiligen.
Zuzahlung zur stationären Reha 10 Euro pro Tag
Pro Kalendertag beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Euro. Sie ist auf maximal 42 Tage in einem Kalenderjahr begrenzt. Bei einer stationären Rehabilitation, die direkt nach einer Krankenhausbehandlung folgt, umfasst die Zuzahlungsdauer 14 Tage. Die restlichen Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen trägt der zuständige Rentenversicherungsträger.
Patienten mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 1.135 Euro können sich ganz von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, ebenso Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Gehaltsfortzahlung aufgrund einer gleichartigen Vorerkrankung bereits verbraucht ist und die deswegen Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger bekommen. Auch unter 18-Jährige müssen keine Zuzahlungen leisten.
Strategien für Alltag und Beruf
Eine medizinische Rehabilitation findet immer in einer anerkannten Rehabilitationseinrichtung statt. Ziel ist, dass der Patient wieder am Alltags- und Erwerbsleben teilnehmen kann. Hierzu erstellen die Reha-Teams eine genaue Diagnose, klären den Patienten über die Erkrankung auf und geben ihm Informationen, wie er damit umgehen kann. Mit dem Patienten erarbeiten sie ein Therapieprogramm und üben mit ihm Bewältigungsstrategien ein, mit deren Hilfe er auch Problemlagen im Alltag und im Beruf meistern kann.
Speziell zur beruflichen Rehabilitation kann sich die Rentenversicherung an folgenden Leistungen beteiligen:
- Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
Wenn Sie persönliche Hilfsmittel benötigen oder Ihr Arbeitsplatz mit besonderen technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden muss, damit Sie dort dauerhaft arbeiten können, kann die Rentenversicherung hierfür die Kosten bezuschussen beziehungsweise übernehmen.
- Kraftfahrzeughilfe
Zur Kraftfahrzeughilfe gehören Zuschüsse für den Kauf eines Autos, für die behindertengerechte Zusatzausstattung eines Autos, für das Erlangen einer Fahrerlaubnis und für die Beförderung durch Transportdienste (Taxi oder Ähnliches). Voraussetzung hierfür ist, dass Sie aufgrund Ihrer Behinderung dauerhaft auf die Nutzung eines Autos angewiesen sind, um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsort erreichen zu können.
- Vermittlungsunterstützende Leistungen
Durch sie können Sie bei der Suche beziehungsweise Aufnahme einer neuen Arbeit unterstützt werden.
- Wohnungshilfen
Wohnungshilfen sind Förderbeträge, die Sie für den behindertengerechten Um- und Ausbau Ihres Wohnbereichs erhalten können. Die Baumaßnahmen müssen dazu beitragen, Ihren Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbstständig zu erreichen. Sie dürfen nicht in erster Linie einer besseren Lebensqualität dienen.
- Arbeitsassistenz
Wenn Sie schwerbehindert sind und für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitsassistenz benötigen, erhalten Sie von der Rentenversicherung finanzielle Unterstützung. Die Kosten werden längstens für drei Jahre übernommen. Bei weiterem Bedarf finanziert das Integrationsamt die Arbeitsassistenz.
- Gründungszuschuss
Auch als Gründer einer selbständigen Existenz können Sie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unterstützt werden. Wenn Ihre selbstständige Tätigkeit zu Ihrem Krankheitsbild passt und Sie – statt arbeitslos zu sein – dadurch ins Erwerbsleben zurückfinden, erhalten Sie einen Gründungszuschuss.
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen ( WfbM )
Diese Leistungen kommen in Betracht, wenn Ihnen der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere Ihrer Behinderung verschlossen ist und Sie eine angemessene Tätigkeit nur im geschützten Rahmen einer WfbM ausüben können.
Ausführliche Informationen zur medizinischen Rehabilitation, zur beruflichen Rehabilitation sowie Anträge und Formulare bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
dpa/dhz