Berufsunfähigkeitsversicherung Nur gesund zu sein, reicht der Versicherung nicht

Was Ärzte über ihren Gesundheitszustand denken, dürfen Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht verschweigen. Wer etliche Male beim Arzt war, muss davon berichten. Auch wenn er sich kerngesund fühlt.

Für einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit muss der Versicherer umfassend über Vorerkrankungen informiert werden. - © WavebreakmediaMicro/Fotolia

Der Versicherer gegen Berufsunfähigkeit hat einen Anspruch detailliert über Vorerkrankungen informiert zu werden. Das Landgericht Stuttgart urteilte so in folgendem Fall: Ein Antragsteller fühlte sich kerngesund und verschweig beim Abschluss der Police mehr als zwanzig Arztbesuche. Er gab lediglich eine einzige Routineuntersuchung an. Das ist arglistige Täuschung entschied das Landgericht Stuttgart.

Unwissenheit schützt nicht

Der Bund der Versicherten rät in einer Checkliste zum Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sogar dazu, sich beim Ausfüllen des Antragsformulars von einem behandelnden Arzt helfen zu lassen. Wer Vorerkrankungen verschweigt – sei es aus Verwirrung beim Ausfüllen des Antrages, wegen des Gefühls gesund zu sein oder aus Arglist – er hat im Zweifelsfall keinen Versicherungsschutz.

Scheut sich ein Antragssteller seine Vorerkrankungen direkt offen zu legen kann er über einen Berater oder Makler auch zunächst eine anonyme Anfrage bei der Versicherung stellen. Auch hier gilt, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sein müssen. dapd/dhz

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