Gewerbliche Grundstücke Die diffizile Suche nach Gewerbegrundstücken

Ist ein Handwerker auf der Suche nach einem neuen Grundstück oder möchte er seinen Betrieb umstrukturieren, muss er einige Punkte beachten. Vor allem der näherrückende Wohnungsbau macht den städtischen Betrieben zu schaffen.

Wo was gebaut werden darf, regeln die Kommunen über einen Flächennutzungsplan auf Grundlage der Baunutzungsverordnung. Da aber Handwerksbetriebe selbst innerhalb eines Gewerkes unterschiedliche Störgrade aufweisen, kann es zu Konflikten kommen.

Deshalb empfiehlt Dietrich Pelka von der Handwerkskammer Region Stuttgart, bei einem Bauvorhaben zunächst unverbindlich beim Baurechtsamt nachzufragen. Im Fall einer Ablehnung kann sich der Grundstücksuchende den Bauantrag sparen. „Manchmal stehen im Bebauungsplan Informationen, die ein Laie nicht so einfach herauslesen kann.“

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein neu ausgeschriebenes Gewerbegebiet unmittelbar an ein Wohngebiet grenzt. Dort wären die Werte für Lärmemissionen eingeschränkt. Das Problem könnte man nach Pelka in manchen Fällen lösen, indem der Handwerker – sofern zulässig – eine Wohnung neben den Betrieb baut, die Richtung Wohngebiet ausgerichtet ist und den Lärm abdämpft. Darüber hinaus empfiehlt Pelka immer, das kosten­lose Beratungsangebot der Handwerkskammern zu nutzen (Ansprechpartner siehe unten).

Bestandsschutz gilt

Wenn ein Betrieb eine Nutzungs- und Baugenehmigung besitzt, hat er planungsrechtlich Bestandsschutz. Das gilt laut Stefan Burger, Abteilungsleiter Landes- und Kommunalpolitik, Verkehr der Handwerkskammer für München und Oberbayern, so lange, wie sich an der Betriebsbeschreibung beziehungsweise an dem genehmigten Gebäude nichts Wesentliches ändert.

Bei Umstrukturierungen, Erweiterungen oder Betriebsübergaben entstehen jedoch oftmals Probleme, da dies neu genehmigt werden muss.Vor allem in Gemengelagen, die sich historisch bedingt in der Wiederaufbauphase nach dem Weltkrieg gebildet haben, komme es vermehrt zu Konflikten. Heranrückende Wohnbebauung sowie nur schwer genehmigungsfähige, aber notwendige Umstrukturierungen oder Erweiterungen würden den Handlungsspielraum der Unternehmen einengen. Marktanpassungen und notwendige Betriebsvergrößerungen am angestammten Standort sind oftmals nicht mehr realisierbar.

Betriebe stärker unterstützen

Daher plädiert Burger dafür, die in Gemengelagen bereits bestehenden Betriebe stärker zu unterstützen. Ziel muss es sein, dass diese ihren Standort halten können und nicht durch den heranrückenden Wohnungsbau verdrängt werden. Jede Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe ist für die gewerbliche Nutzung bedrohlich.

Idealerweise berücksichtigt die Gemeinde bereits in ihrem Flächennutzungsplan beziehungsweise der konkretisierenden Planung etwaige Konfliktpotenziale. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern weist die Gemeinden frühzeitig auf mögliche Konfliktpotenziale hin und versucht damit Probleme, die auf ihre Betriebe zukommen könnten, bereits im Vorfeld aus dem Weg zu räumen. aro

Die verschiedenen Baugebiete laut BauNVO

Kleinsiedlungsgebiete: dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen

Reine Wohngebiete: dienen dem Wohnen

Allgemeine und besondere Wohngebiete: dienen vorwiegend dem Wohnen

Dorfgebiete: dienen dem Wohnen, der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie von der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienenden Handwerksbetrieben

Mischgebiete: dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören

Kerngebiete: dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, Verwaltung und Kultur

Gewerbegebiete: dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbetrieben

Industriegebiete: dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solcher, die in anderen Baugebieten unzulässig sind

Die Ansprechpartner der Handwerkskammern

  • Chemnitz: Stefanie Schönherr, Umweltbeauftragte, Telefon: 0371/5364240
  • Dresden: Andreas Hübner, Technischer Berater, Telefon: 0351/4640936
  • Erfurt: Peter Meß, Technischer Betriebsberater, Telefon: 0361/6707-343
  • Frankfurt-Rhein-Main: Armin Bayer, Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Telefon: 069/97172214
  • Freiburg: Dietmar Ernst, Technischer Berater, Telefon: 0761/21800140
  • Halle: Karl Heinz Grimm, Technischer Berater, Telefon: 0345/2999225
  • Heilbronn-Franken: Uwe Schopf, Technischer Berater, Telefon: 07131/791175
  • Karlsruhe: Joachim Walter, Technischer Berater, Telefon: 0721/1600165
  • Kassel: Norbert Quast, Beratung für Bau, Energie und Umweltschutz, Telefon: 0561/7888175
  • Konstanz: Peter Schürmann, Umweltschutz- und Technologieberater, Telefon: 07531/205375
  • Mannheim-Rhein-Neckar-Odenwald: Rolf Koch, Leiter des Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung, Telefon: 0621/18002156
  • Mittelfranken: Claudia Lämmermann, Betriebsberaterin, Telefon: 0911/5309149
  • München und Oberbayern: Stefan Burger, Bauleitplanung, Telefon: 089/5119247
  • Niederbayern-Oberpfalz: Klaus Jocham, Abteilungsleiter Betriebsberatung, Telefon: 0851/5301128
  • Oberfranken: Wolfgang Lautner, Beauftragter für Innovation und Technologie, Telefon: 0921/910332
  • Ostthüringen: Andreas Berger, Technischer Berater, Telefon: 0365/8225167
  • Reutlingen: Sylvia Weinhold, Geschäftsführerin Unternehmensberatung, Telefon: 07121/2412133
  • Schwaben: Wolfgang Gackowski, Unternehmensberater, Telefon: 0821/32591214
  • Stuttgart: Thomas Brommer, Technischer Berater, Telefon: 0711/1657276
  • Südthüringen: Klaus-Jürgen Weisheit, Technische Betriebsberatung, Telefon: 03681/370180
  • Ulm: Emel Zvizdic, Technische Beratung, Telefon: 0731/14256360
  • Unterfranken: Wolfgang Bauer, Abteilungsleiter Rechts- und Unternehmensberatung, Telefon: 0931/309081174
  • Wiesbaden: Hans-Peter Simon, Stv. Abteilungsleiter Technologie- und Umweltberatung, Telefon: 0611/136164