Erbschaftsteuerreform muss in den Vermittlungsausschuss Erbschaftsteuerreform: Handwerk beklagt Rechtsunsicherheit

Die Hängepartie bei Erbschaftsteuer geht weiter. Der Bundesrat verweist die Reform der Erbschaftsteuer in den Vermittlungsausschuss.

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 die geplante erbschaftsteuerreform gestoppt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen. - © PeJo/Fotolia.com

Das Handwerk kritisiert die weitere Hängepartie bei der Reform der Erbschaftsteuer scharf. "Das Handwerk ist sehr enttäuscht, dass die Länder ihre Zustimmung zur Erbschaftsteuerreform verweigern. Der Zustand der Rechtsunsicherheit bleibt damit für die Unternehmen bestehen“, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke im Anschluss an den Beschluss des Bundesrates. Angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Betriebsnachfolge forderte er die Länder dringend auf, nun schnell in ein Vermittlungsverfahren einzutreten und möglichst rasch eine Einigung zu erzielen.

Vor Herbst keine Einigung in Sicht

Zuvor hatte der Bundesrat die Ende Juni vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen nun in einem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden. Damit verzögert sich die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Erbschaftsteuer mindestens bis in den Herbst hinein.

Kritik an zu hohen Verschonungsregeln

Vertreter von SPD, Grünen und Linke hatten in der Debatte deutlich gemacht, dass sie die Verschonungsregeln für übertrieben und teilweise verfassungswidrig ansehen. Die unionsgeführten Länder hatten sich dagegen für eine Zustimmung ausgesprochen, um im Gesetzgebungsverfahren endlich zum Ende zu kommen, zumal das Bundesverfassungsgericht eigentlich ein Ende der Reform bis Ende Juni 2016 gefordert hatte.

Handwerk warnt vor vorgezogenem Wahlkampf

Das Handwerk forderte die Vertreter von Bund und Länder auf, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen: "Mit Blick auf die am 30. Juni abgelaufene Frist erwarten wir, dass ein Vermittlungsverfahren während der Sommerpause angesetzt wird", sagte Schwannecke weiter. Dabei dürften keinesfalls parteipolitische Motive im Vordergrund stehen. Im Interesse der Betriebe und ihrer Arbeitnehmer forderte der Handwerksverband vielmehr alle Beteiligten auf, eine sachgerechte Lösung anzustreben.

Auch beim Bayerischen Handwerkstages (BHT) wird Kritik an der Entscheidung des Bundesrates laut. Als „Katastrophe für das Handwerk“ bezeichnet BHT-Vizepräsident Dr. Georg Haber die Entscheidung des Bundesrates der Erbschaftsteuerreform die Zustimmung zu verweigern und den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Von dem zwischen den Regierungsparteien ausgehandelten Kompromiss hätten die meisten bayerischen Handwerksbetriebe profitiert. Denn er hatte vorgesehen, dass Betriebe bis zu einem Vermögen von 26 Mio. Euro ohne individuelle Bedürfnisprüfung erbschaftsteuerfrei hätten übertragen werden können. Für bis zu fünf Beschäftigte wäre kein Lohnsummennachweis erforderlich gewesen. Auch die steuerrechtliche Begünstigung von Investitionen wäre kleinen und mittleren Betrieben zugutegekommen, so der BHT-Vizepräsident. dhz/bir