Zahlreiche Unternehmer bekommen regelmäßig Post des Branchenverzeichnisses "Gewerberegistrat" und werden dort zu Geldzahlungen aufgefordert. Nun verschickt ein Inkassobüro ein Gerichtsurteil an die Betroffenen und versucht so, die Kunden zur Zahlung zu drängen. Rechtsexperten raten: Fallen Sie nicht darauf rein.
Manuel Endress

Das Branchenverzeichnis "Gewerberegistrat" hat offenbar eine neue Methode, um seine Kunden zur Zahlung von 588 Euro zu bringen. Ein Inkassobüro Namens Hunter GmbH verschickt derzeit ein Schreiben an die Kunden des Gewerberegistrats . Rechtsberater warnen davor, sich auf die Zahlung einzulassen.
Letzter Mahnung ist ein Gerichtsurteil beigefügt
Dieser "letzten außergerichtlichen Mahnung" ist ein Urteil (6C 760/15) des Amtsgerichtes Schwäbisch Hall beigefügt, das der Deutschen Handwerks Zeitung vorliegt. "Die von Ihnen und seitens vereinzelter Rechtsanwälte erhobenen Einwände gegen die Forderung sind laut aktuellem Urteil unberechtigt. Wir verweisen insoweit auf das diesem Schreiben beigefügte Urteil", teilt die Hunter Forderungsmanagement GmbH den Empfängern mit. Und weiter: "Die von Ihnen erhobenen Einwände decken sich mit denjenigen, welche vom Beklagten im Falle des Amtsgerichtes Schwäbisch Hall erhoben worden sind. Wie Sie dem beigefügten Urteil entnehmen können, sind diese jedoch unbeachtlich."
Das Schreiben richtet sich an die Unternehmer – nicht nur im Handwerk, die Anfang 2015 unwissentlich mit der GES Registrats GmbH aus Berlin, die hinter dem Gewerberegistrat steckt, einen Vertrag eingegangen waren. Damals verschickte die GES Registrats GmbH Briefe mit angefügtem Formular, die von ihrer Aufmachung den Eindruck hätten erwecken können, dass sie von einer offiziellen Behörde stammten. Betriebe, die das Formular zurückgeschickt haben, gingen mit ihrer Unterschrift einen kostenpflichtigen Vertrag über zwei Jahre ein. Dies stand jedoch nur im Kleingedruckten. Betroffene, die den Vertrag anschließend wegen arglistiger Täuschung anfochten, wurden fortan mit Mahnschreiben und Anwaltsbriefen überzogen.
Verallgemeinerung einer Einzelfallentscheidung soll Kunden weiter einschüchtern
Mit dem aktuellen Schreiben und der Verallgemeinerung einer Einzelfallentscheidung versucht Hunter nun erneut, die verunsicherten Laien zur Kasse zu bitten. Allerdings sollten sich Unternehmer, die den Brief erhalten, davon nicht beirren lassen.
"Es ist nicht Ihr Urteil, sondern das einer unbekannten geschwärzten Person. Das Urteil entfaltet keinerlei Rechtskraft auf andere Fälle", schreibt Rechtsanwalt Thomas Meier auf seiner Internetseite. Meier hat nach eigener Aussage bereits 20 Fälle gegen die GES Registrats GmbH gewonnen. "In über 80 anderen Fällen verzichtete die GES Registrats GmbH außergerichtlich gegenüber meinen Mandanten", so Meier weiter.
Sein wichtigster Hinweis: "Lassen Sie sich von dem Urteil Schwäbisch Hall nicht verunsichern und zahlen Sie nicht!"
Prozesshergang wirft Fragen auf
Zudem werfe das aktuelle Urteil einige Fragen auf. Zunächst sei ersichtlich, dass die beklagte Person keinen Prozessbevollmächtigten benannt hatte. Das heißt, der zur Zahlung verurteilte Unternehmer hatte keinen Rechtsanwalt für seine Verteidigung bestellt. Des Weiteren habe es keine mündliche Verhandlung gegeben. Das Urteil sei nur aufgrund der Aktenlage gefällt worden. Darüber hinaus äußert sich die beklagte Person nicht zu den Gründen der arglistigen Täuschung. Aufgrund dieser Tatsachen sei dem Amtsgericht Schwäbisch Hall keine andere Wahl geblieben, als der GES Registrat GmbH Recht zu geben. Die mitunter dilettantische Verteidigung des Beklagten lässt einen Rechtsexperten, der nicht genannt werden will, deshalb vermuten, der Prozess sei absichtlich verloren worden.

Betroffene sollten immer einen Rechtsbeistand aufsuchen
Betroffenen sollten also nicht von dem beigefügten Urteil auf den eigenen Fall schließen und nicht aus Panik die Zahlung an das Gewerberegistrat leisten. Unternehmer, die neue Post des Gewerberegistrats erhalten, sollten unverzüglich Widerspruch gegen den abgeschlossenen Vertrag einlegen und sich von einem Experten beraten lassen.
Hilfe bieten hierfür die Rechtsberater der Handwerkskammern.