Derzeit macht das Branchenverzeichnis "Gewerberegistrat" mit einem fragwürdigen Geschäftskonzept auf sich aufmerksam. Auch Handwerker Westley Rasel bekommt seit Monaten Mahnungen- und nun auch einen Brief vom Rechtsanwalt. Die Wettbewerbszentrale hat inzwischen Klage eingereicht.
Mirabell Schmidt
Für Westley Rasel aus Wiesbaden ist es noch nicht vorbei. Seit Januar schlägt er sich nun mit der GES Registrat GmbH, bekannt unter dem Namen "Gewerberegistrat" herum (die Deutsche Handwerks Zeitung berichtete). Nun hat der SHK-Meister ein Schreiben eines Rechtsanwaltes im Auftrag des fragwürdigen Branchenverzeichnisses bekommen. Falls er der Zahlungsaufforderung nicht nachkomme, werde Zahlungsklage gegen ihn erhoben, heißt es darin.
Im Winter hatte Rasel, wie zahlreiche andere Handwerker, ein Formular vom Geweberegistrat erhalten, mit der Bitte, die fehlenden Unternehmensdaten zu ergänzen. Im Glauben, es handele sich beim Gewerberegistrat um eine Behörde , schickte er das Formular ausgefüllt zurück. Denn die Aufmachung des Schreibens erinnerte stark an das einer Behörde. Nur im Kleingedruckten stand, dass man mit der Unterschrift einen Vertrag über zwei Jahre abschließt. Kosten: 588 Euro pro Jahr.
Gewerberegistrat setzt Unternehmer unter Druck
Obwohl Rasel den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten hatte – wie es ihm die Rechtsberater der Handwerkskammer Wiesbaden empfohlen hatten - schickte seither das Inkassounternehmen "Hunter Forderungsmanagement GmbH" im Auftrag vom Gewerberegistrat Mahnungen. Doch das ist nicht das einzige Mittel, das das Gewerberegistrat nutzt, um Unternehmer unter Druck zu setzen. Auch ein Urteil vom Amtsgericht Wedding, sollte bereits die Forderungen untermauern, genauso wie die Androhung von Einträgen in verschiedene Schuldenregister und eines Gerichtsverfahrens. Sogar ein Antrag auf ein Insolvenzverfahren lag den Schreiben schon bei.
Nachdem nun einige Wochen Ruhe waren, untermauert die GES Registrat GmbH ihre Forderungen jetzt durch das Schreiben des Rechtsanwaltes. Hierin wird Rasel außerdem nochmals zur Zahlung der angeblich säumigen 588 Euro aufgefordert. Zudem soll er das Anwaltshonorar in Höhe von rund 147 Euro tragen. Zugleich hatte Rasel eine weitere Zahlungsaufforderung des Inkassobüros über 212 Euro im Briefkasten.
Einige Handwerkskammern warnen
In Rücksprache mit Markus Bruns, Rechtsberater bei der Handwerkskammer Wiesbaden, hat Rasel nun auf das Schreiben des Rechtsanwaltes reagiert. Darin unterstreicht er die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung und warnt: "Im Falle der Übersendung weiterer Zahlungsaufforderungen wird die Erhebung einer negativen Feststellungsklage erhoben."
Eine Reaktion des Gewerberegistrats steht noch aus. In der Regel scheuen sich die Unternehmen jedoch davor, vor Gericht zu gehen – ein negatives Urteil könnte für sie weitreichende Konsequenzen haben. Auch einige Handwerkskammer warnen derweil vor den Schreiben des Gewerberegistrats.
DSW hat Klage eingereicht
Bereits im vergangenen Jahr hatte die "Gewerbeauskunft-Zentrale" mit einem ähnlichen Geschäftskonzept auf sich aufmerksam gemacht. Gegen dieses Branchenverzeichnis ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf derzeit wegen des Vorwurfs gewerbsmäßigen Betruges. Gegen das Gewerberegistrat hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) inzwischen Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. "Nun muss das Gericht entscheiden, ob die versendeten Formulare irreführend sind", erläutert Peter Solf, Geschäftsführer des DSW. Wie lange das Verfahren dauert, ist noch unklar.
Bis eine Entscheidung getroffen ist, sollten Betroffene weiter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und auf Mahnungen nicht reagieren. Kommt ein Schreiben eines Rechtsanwaltes - wie bei Handwerker Rasel - kann man die Anfechtung kopieren und nochmals dem Anwalt zuschicken, rät Solf.
