Programm des Bundeswirtschaftsministeriums Gemeinschaftsstand auf der Messe: Förderung für Handwerksbetriebe

Junge Handwerksbetriebe mit neuen Produkten können sich auf internationalen Messen einem breiten Publikum vorstellen. In den ersten zehn Jahren erhalten sie dabei finanzielle Unterstützung. Welche Förderkriterien gelten, lesen Sie hier.

Handwerker, die ihre Produkte auf einer Messe, wie zum Beispiel der Heim und Handwerk, vorstellen wollen, können finanzielle Hilfe beantragen. - © Foto: GHM

Ein Messestand ist teuer, aber er kann helfen neue Produkte zu vermarkten. Speziell für Kleinunternehmen hat das Bundeswirtschaftsministerium nun ein Programm für Gemeinschaftsstände auf internationalen Messen in Deutschland gestartet.

Was sind die Förderkriterien?

Gefördert werden junge Unternehmen, die sich durch die Neuentwicklung oder die wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen auszeichnen.

Förderfähig sind ausschließlich Gemeinschaftsstände auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Bis zu zwei Teilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe werden unterstützt.

Die Kriterien für Kleinunternehmen

  • weniger als 50 Mitarbeiter

  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsummer maximal 10 Mio. Euro

  • jünger als 10 Jahre

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Finanzielle Unterstützung gibt es für die Kosten der Standmiete und für den Standaufbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes.

  • bei den ersten zwei Messebeteiligungen werden seit diesem Jahr 70 Prozent der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 30 Prozent.

  • ab der 3. Messebeteiligung werden 60 Prozent der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 40 Prozent.

  • gewährt wird eine Gesamtsumme von maximal 7.500  Euro pro Aussteller und Messe.

Welche Vorgaben gibt es für den Gemeinschaftsstand?

  • der Veranstalter der Messe organisiert auch den Gemeinschaftsstand. Kammern und Verbände können ihn dabei unterstützen.

  • an dem Gemeinschaftsstand sollten mindestens zehn Betriebe teilnehmen.

  • die Standfläche pro Unternehmen sollte mindestens sechs Quadratmeter, bis etwa 15 Quadratmeter betragen.

  • die Betriebe dürfen sich auf dem Gemeinschaftsstand nur auf der geförderten Fläche präsentieren. Eine Erweiterung auf eigene Kosten ist nicht zulässig.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Die Betriebe müssen sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Veranstalter melden. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme, der schriftlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA einzureichen ist.

Nur, wer vom BAFA als förderfähig erklärt wird, kann an dem Gemeinschaftstand teilnehmen. Die Richtlinie und weitere Informationen zum Förderprogramm stehen im Internet zur Verfügung.

Das Informationsblatt mit den wichtigsten Infos zum Programm finden Sie hier.

Einige wichtige Messetermine für Handwerker im kommenden Jahr finden Sie hier. dhz