Gutverdiener müssen ab dem 1. Januar 2015 mehr in die Renten- und die Krankenversicherung einzahlen. Änderungen gibt es auch bei der Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Gutverdiener müssen ab dem 1. Januar 2015 mehr in die Renten- und die Krankenversicherung einzahlen. Änderungen gibt es auch bei der Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden 2015 erhöht. Dies hat die Bundesregierung diesen Mittwoch beschlossen. Grund sind die gestiegenen Einkommen, an denen sich die sogenannten Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherung orientieren. Für Gutverdiener kann dies zum Beispiel bei der Rentenversicherung eine Mehrbelastung von knapp zehn Euro monatlich im Westen und knapp 20 Euro im Osten bedeuten.
Einkommensentwicklung ist für steigende Beiträge verantwortlich
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr, anhand einer festgelegten Formel, neu berechnet. Grundlage ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Die Beitragsbemessungsgrenzen geben an, ab welcher Höhe keine Beiträge mehr fällig werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
Die Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird ab 2014 in Westdeutschland monatlich um 100 Euro auf 6.050 Euro steigen. Im Osten steigt sie um 200 Euro auf monatlich 5.200 Euro.
Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung erhöhen sich die Beiträge für Gutverdiener im kommenden Jahr. Die Bemessungsgrenze ist in Ost und West einheitlich: Sie erhöht sich 2015 von 4.050 Euro auf 4.125 Euro.
Versicherungspflichtgrenze bei Krankenkasse steigt
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird ebenfalls angehoben. Sie erhöht sich gegenüber 2014 von 53.550 Euro auf 54.900 Euro im Jahr. Wer mehr verdient als diese Grenze vorgibt, kann in eine private Krankenversicherung wechseln. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze 49.500 Euro für das Jahr 2015 betragen (2014: 48.600 Euro).
Neue Bezugsgröße für die Rentenversicherung
Die Bundesregierung hat zudem neue Bezugsgrößen für die Sozialversicherung festgelegt. Diese Bezugsgröße verwenden die gesetzlichen Krankenversicherungen, um die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festzulegen. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab, wie viel Beitrag Selbstständige oder Pflegepersonen zahlen müssen. Die Bezugsgröße erhöht sich 2015 von monatlich 2.765 Euro auf 2.835 Euro im Westen und von monatlich 2.345 Euro auf 2.415 Euro im Osten. dhz