Die wohl wichtigste Änderung im Oktober betrifft die Baubranche und Gebäudereinigungen. Für sie gelten andere Regeln bei der Steuerschuldnerschaft. Neues gibt es aber auch bei der EEG-Umlage, bei Energieausweisen und bei Vorschriften für Neuwagen und Reifen.
Steuerschuldnerschaft: Neue Bescheinigung ab 1. Oktober
Ab 1. Oktober 2014 wird bei der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen wieder die alte Rechtslage gelten. So muss ein Auftraggeber die Umsatzsteuer aus erhaltener Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ans Finanzamt abführen, wenn er im Vorjahr selbst nachhaltig Bauleistungen erbracht hat.
Die Überprüfung, ob ein Auftraggeber nachhaltig Bauleistungen erbracht hat und ob die Steuerschuldnerschaft letztlich anzuwenden ist, übernimmt ab 1. Oktober 2014 das Finanzamt. Das bringt Vorteile und eine Entlastung für Bauunternehmer und Kunden der Handwerksunternehmer. Und es stellt endlich Rechtsicherheit her.
Das Ergebnis der Überprüfung, ob ein Auftraggeber nachhaltig Bauleistungen erbracht hat und ob die Steuerschuldnerschaft greift, bescheinigt das Finanzamt dem Auftraggeber in einem amtlichen Vordruck. Das Bundesfinanzministerium hatden ab 1. Oktober 2014 zu verwendenden Vordruck veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 26.8.2014, Az. IV D 3 – S 7279/10/10004).
Diese Bescheinigung ist drei Jahre lang gültig und kann nur für die Zukunft widerrufen oder zurückgenommen werden. Hält ein Bauunternehmer also eine Bescheinigung des Finanzamts in der Hand, kann er darauf vertrauen.
Dieses veröffentlichte Vordruckmuster gilt nicht nur für Bauleistungen, sondern auch für Gebäudereinigungsleistungen , für die nach § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG die Steuerspielregeln zur Steuerschuldnerschaft greifen.
Mehr zum Thema: Was ab Oktober bei der Rechnungsstellung gilt, lesen Sie hier. >>>
Zusätzliche Änderungen Umsatzsteuer
Ab 1. Oktober gelten zusätzlich bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Unternehmer sind meist zur Abgabe der Voranmeldungen verpflichtet. Sie können neue Vordrucke der Finanzverwaltung nutzen.
Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Anleitung zum Ausfüllen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen veröffentlicht. Anlass sind kleine Änderungen zum 1. Oktober. Die Änderungen betreffen Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen sowie steuerpflichtigen Lieferungen von Spielekonsolen und Tablet-PCs.
Die Details der Änderung können Sie hier nachlesen. >>>
EEG-Umlage für 2015 wird bekannt gegeben
Die Höhe der EEG-Umlage für das neue Jahr wird vonden Übertragungsnetzbetreibern immer am 15. Oktober bekannt gegeben. Die Prognosen für 2015 sind erstmals positiv. So soll die Umlage erstmals sinken.
Der Grund ist ein Milliardenüberschuss auf dem Umlage-Konto. Das Konto ist zu Anfang September mit 1,506 Milliarden Euro im Plus. Da die Umlage für das nächste Jahr auf Basis des Kontostands Ende September berechnet wird, gilt ein Sinken der Umlage als sicher.
Zurzeit liegt die EEG-Umlage bei 6,24 Cent. 2015 könnte sie Medienberichten zufolge bei 6,00 Cent liegen.
Mehr dazu erfahren Sie hier. >>>
Energieausweise werden ungültig
Energieausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden, entsprechen nicht mehrden gültigen Vorgaben. Sie müssen ausgetauscht werden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zum 1. Mai 2014 haben sich auch die Energieausweise verändert – vor allem optisch.
Der Farbbalken, derden Energieverbrauch (der End- und der Primärenergie) darstellt, reicht nun nur noch von 0 bis 250 kWh. Die Effizienz-Vorgaben werden damit verschärft. Zusätzlich gibt es jetzt eine Einteilung in einzelne Energie-Effizienzklassen – zwischen A+ und H .
Ältere Ausweise, die noch eine andere Einteilung besitzen, bleiben aber dennoch gültig. Voraussetzung ist jedoch, dass sie bereits nachden Regeln der Energieeinsparverordnungen (EnEV) 2007 oder 2009 ausgestellt wurden. Sind die Energieausweise noch älter und unter anderen Vorgaben erstellt, werden sie nach dem 31. Oktober 2014 ungültig und müssen ausgetauscht werden.
Welche Arten von Energieausweisen es gibt und wer sie vorweisen muss, lesen Sie hier. >>>
Neue KfW-Zuschüsse für altersgerechten Umbau
Private Eigentümer und Mieter können vom 1. Oktober an von Zuschüssen profitieren, wenn sie inden Abbau von Barrieren in Haus oder Wohnung investieren. Dies teilte die KfW-Bankengruppe mit. Der Bund hat dafür 54 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung gestellt. Damit wird das seit fünf Jahren bestehende Kreditprogramm der KfW "Altersgerecht Umbauen" um eine Zuschussvariante ergänzt.
Die Details der neuen Zuschüssen lesen Sie hier. >>>
ESP und Reifendruckkontrolle werden Vorschrift
Vom 22. Oktober 2014 an müssen alle neu zugelassenen Pkw-Modelle mit dem elektronischen Stabilitätsprogramm ESP ausgestattet sein. Zudem dürfen Neuwagen nach dem 31. Oktober nicht mehr ohne Reifen mit einem automatischen Kontrollsystem fürden Reifendruck unterwegs sein.
Wer sich inden vergangenen Monaten ein Auto gegönnt hat und dafür noch einen Satz Winterreifen braucht, muss folgendes beachten: Sollte das Fahrzeug mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein, dass mittels Sensoren inden Reifen den Luftdruck überwacht, brauchen auch die Winterpneus diese Messtechnik. Die ist allerdings nicht billig.
Mehr dazu erfahren Sie hier. >>>
Im Oktober noch für das "Land des Handwerks" bewerben
Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland sind wieder aufgerufen, sich für die Sonderausstellung "Land des Handwerks" auf der Internationalen Handwerksmesse in München zu bewerben. Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2014.
Die Internationale Handwerksmesse findet vom 11. bis 17. März 2015 in München statt. Mehr zum "Land des Handwerks" und Informationen zur Bewerbung bekommen Sie hier. >>>
