Deutschlandkarte Bildungsurlaub: Wer Anspruch darauf hat

16 verschiedene Bundesländer, fast genauso viele verschiedene Regelungen zum Thema Bildungsurlaub. Wer Anspruch unter welchen Voraussetzungen darauf hat, hat die Deutsche Handwerks Zeitung in einer Deutschlandkarte zusammengefasst.

Mirabell Schmidt

Die Regelungen zum Bildungsurlaub sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich. - © Foto: Colourbox.de

Bildung – in Deutschland ist sie Sache der Bundesländer. So auch, wenn es um Bildungsurlaub für Arbeitnehmer geht. Die Folge dessen: Wie das Recht auf eine bezahlte Freistellung zur Fortbildung geregelt ist, unterscheidet sich in den Bundesländern teils erheblich. Und obwohl die Bundesregierung bereits im Jahr 1976 eine entsprechende Initiative der Internationalen Arbeitsorganisation unterzeichnet hat – und es damit deutschlandweit ein Recht auf Bildungsurlaub geben sollte, ist dieser Anspruch bis heute nicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert.  

Grundsätzlich will der Staat mit dem Bildungsurlaub die Initiative von Arbeitnehmern fördern, sich weiterzubilden. Sie sollen sich einige Tage im Jahr bezahlten Urlaub nehmen können, um Seminare zu besuchen. Arbeitnehmer und Unternehmen teilen sich die Kosten – der Mitarbeiter kommt für die Seminargebühren auf, der Arbeitgeber zahlt den Lohn fort.  Die inhaltlichen Schwerpunkte der Weiterbildung können die Beschäftigten dabei selbst festlegen.

Kleine Betriebe teilweise ausgenommen

Das war es allerdings mit den Gemeinsamkeiten. In den meisten Bundesländern muss die Fortbildung thematisch auch dem Arbeitgeber Nutzen bringen. Nicht alle Seminare sind daher für Bildungsurlaub anerkannt – meist sind es nur Weiterbildungen, die im jeweiligen Bundesland stattfinden. Auch wer überhaupt Anspruch auf eine solche Freistellung für Weiterbildung hat, unterscheidet sich von Land zu Land.

In einigen Bundesländern sind kleine Betriebe vom gesetzlich verankerten Recht auf Bildungsurlaub ausgenommen oder können gewisse Anteile des fortgezahlten Lohnes vom Land erstattet bekommen. Alle anderen Unternehmen können einen Antrag auf Bildungsurlaub nur dann ablehnen, wenn "zwingende betriebliche Gründe" einer Abwesenheit des Mitarbeiters widersprechen.

Einen Überblick über die verschiedenen Regelungen in den Bundesländern hat die Deutsche Handwerks Zeitung in der interaktiven Deutschlandkarte zusammengefasst.