Berufsunfähigkeitsversicherung Viele Handwerker zahlen bei Neuverträgen drauf

Wer ab dem nächsten Jahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, bekommt dafür von der Bundesregierung finanzielle Unterstützung. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vertrag im Notfall lebenslange Zahlungen vorsieht. Mit den neuen Tarifen steigen jedoch die Beiträge für bestimmte Risikogruppen. Besonders betroffen: Handwerker wie Elektriker, Maler und Maurer.

Ab 2014 neue Tarife für die Berufsunfähigkeitsversicherungen: Für Maurer könnte es nach Berechnungen des Finanzdienstleisters MLP besonders teuer werden. - © Foto: auremar/Fotolia

Mit dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz sollen Arbeitnehmer im Alter besser gegen Armut abgesichert sein. So zahlt die Bundesregierung jedem, der ab dem kommenden Jahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, einen Zuschuss, wenn diese im Versicherungsfall die Zahlung einer lebenslangen Rente vorsieht. So soll verhindert werden, dass ein Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Krankheit zur Armutsfalle wird.

Doch von einem solch neuen Vertrag inklusive Förderung profitieren nach Berechnungen des Finanzdienstleisters MLP, über die das "Handelsblatt" berichtet vor allem die Gutverdiener. Verlierer sind vor allem Handwerker. Für sie werden die Beiträge zukünftig voraussichtlich stark ansteigen. Ausgleichen kann die staatliche Förderung die Erhöhung vermutlich nicht.

Maurer zahlen das Fünffache

Die Berechnungen zeigen etwa für Elektriker eine Verdopplung der Beiträge, wenn sie eine neue geförderte Versicherung abschließen. Für Schlosser könnte er sogar dreimal teurer werden als derzeit, für Maler viermal und Maurern könnte eine Verfünffachung der Kosten drohen.

Die Experten von MLP bezweifeln deshalb, dass das neue Gesetz sein Ziel erreicht, mehr Menschen gegen das Risiko von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zu schützen. "Gerade für Menschen mit geringerem Einkommen und einem entsprechend niedrigen Steuersatz ist die staatliche Förderung im Verhältnis zu den hohen Beiträgen gering", zitiert das "Handelsblatt" aus der Studie.

So habe die Politik mit berücksichtigt, dass die Versicherungen die Beiträge anheben werden, wenn sie nicht nur bis 67 zahlen muss, sondern bis zum Tod. Schon jetzt steigen die Kosten stark an, wenn man ältere Versicherungen, die noch bis zu einem Renteneintritt mit 65 Jahren, verlängert.

Von der Förderung der Bundesregierung werden zukünftig vor allem diejenigen profitieren, die viele Steuern zahlen. Wie die neuen Verträge jedoch genau aussehen werden, bleibt noch abzuwarten. Dazu kommt, dass noch nicht klar ist, ob es dann noch "herkömmliche" Verträge, wie sie jetzt bestehen, gibt.

Viele vor dem Renteneintritt arbeitsunfähig

Wie bereits jetzt werden bestimmte Risikogruppen ordentlich draufzahlen. Auch mit dem neuen Gesetz bleibt die Tatsache bestehen, dass sich Arbeitnehmer in Bürojobs vergleichsweise günstig versichern können. Wer körperlich arbeitet und wie mache Handwerker bestimmten Risiken ausgesetzt sind, muss dagegen weiterhin extrem viel bezahlen.

Als den gefährdetsten Beruf nennt das "Handelsblatt" die Gerüstbauer. Besonders gefährdet seien auch Dachdecker, Pflasterer und Fleisch- und Wurstwarenhersteller. Sie alle werden statistisch gesehen vor dem geplanten Renteneintritt arbeitsunfähig. Die Frage nach der Absicherung wird nun jedoch durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz noch komplizierter. jtw

Tipps zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Die vereinbarte Summe der monatlichen Auszahlungen im Notfall sollte eine ausreichende Höhe haben, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
  • Bei der Risikoprüfung sind wahrheitsgemäße Angaben wichtig. Denn werden bei der Risikoprüfung falsche Angaben gemacht oder etwa Vorerkrankungen verschwiegen, ist der Versicherer berechtigt, von seiner Leistungspflicht zurückzutreten.
  • Da das Risiko, im Alter berufsunfähig zu werden, deutlich höher ist als in jungen Jahren, sollte der Versicherungsvertrag bis kurz vor dem geplantem Rentenbeginn laufen.
  • Wenn das Gehalt steigt, sollte auch der Berufsunfähigkeitsschutz angepasst werden. Wurde eine entsprechende Nachversicherungsgarantie vereinbart, kann diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.
  • Wer Vorerkrankungen hat, sollte gut überlegen, ob er sie mitversichert oder nicht. Nicht immer kann man das höhere Risiko durch einen höheren Beitrag ausgleichen. Um trotzdem Versicherungsschutz zu erhalten, können diese Vorerkrankungen vertraglich ausgeschlossen werden.
Quelle: GDV