Neuerungen, Gesetze und Reformen Das ändert sich alles im September 2013

Der September steht ganz im Zeichen der Wahl. Neben dem Bundestag wird auch in Bayern und Hessen eine neue Landesregierung gewählt. Daneben gibt es weitere Neuerungen, zum Beispiel ein neues Energielabel für Leuchtmittel und eine Zertifikatspflicht bei Steueranmeldungen. Das Wichtigste im Überblick.

Steffen Guthardt

Politische Weichenstellung: Am 22. September wird die neue Bundesregierung gewählt. - © Foto: markus_marb/Fotolia

Am 22. September 2013 ist Bundestagswahl. Schon seit Wochen befinden sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr SPD-Herausforderer Peer Steinbrück im Wahlkampf. Am 1. September findet das TV-Duell der beiden Kandidaten statt. Nach derzeitigen Prognosen kann sich die bestehende Koalition aus Union und FDP Hoffnung auf eine Fortführung ihrer Arbeit machen. Doch vergangene Wahlen haben immer wieder gezeigt, dass in den letzten Wochen vor der Abstimmung noch viel passieren kann.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und viele der ihm angeschlossenen Gewerke haben klare Erwartungen an die künftige Bundesregierung formuliert.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich im Bundesgebiet aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 1. September an die Briefkästen der Bundesbürger verteilt.

Wer sich schon vorab ein Bild vom Stimmzettel machen will, kann hier die Informationen des Bundeswahlleiters abrufen.

Ebenfalls am 22. September wird in Hessen ein neuer Landtag gewählt. Ministerpräsident Volker Bouffier von der CDU will im Amt bleiben und stellt sich dem SPD-Herausforderer Thorsten Schäfer-Gümbel.

Bereits eine Woche zuvor, am 15. September, ruft Bayern seine Bürger zur Landtagswahl auf. Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer tritt gegen SPD-Herausforderer und Münchens Oberbürgermeister Christian Ude an.

Bayerns Bürger stimmen zudem über geplante Änderungen der Landesverfassung ab. Per Volksentscheid sollen fünf Ziele Verfassungsrang erhalten:

  • Die "Schuldenbremse"
  • Die Förderung des Ehrenamts
  • Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land
  • Mehr Kompetenzen des Landtags bei europäischen Entscheidungen
  • Die finanzielle Förderung der Gemeinden

Neues Energielabel

Im September gibt es abseits der Wahlen weitere Änderungen. So gilt ab dem 1. September ein neues Energielabel für Leuchtmittel. Die bisherige Einteilung der Lichtquellen in Klassen von A bis G wird es nicht mehr geben. Die Europäische Union reagiert damit auf die gestiegene Energieeffizienz von Leuchtmitteln seit dem Verkaufsstopp von herkömmlichen Glühbirnen.

Die neue Einteilung reicht von der Klasse A++ bis E. Die höchste Klasse A++ erfüllen derzeit jedoch nur wenige LED-Leuchten sowie vereinzelte Hochdruckentladungslampen. Verbreiteter ist die Klasse A+ für sehr stromeffiziente LEDs und Energiesparlampen und die Klasse A. Halogenlampen werden hauptsächlich in die Klassen B, C und D eingetragen. Die niedrigste Energieeffizienzklasse ist künftig E.

Das Energielabel hält für die Verbraucher noch weitere Informationen bereit. So gibt es Auskunft über den Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro 1.000 Stunden Betrieb. Das entspricht der durchschnittlichen Jahresnutzung einer Lampe in Privathaushalten.

Verbraucher sollen damit ähnlich wie bei Haushaltsgeräten künftig mehr Transparenz über die verschiedenen Typklassen der Leuchtmittel erhalten sowie Preis und Leistung besser miteinander vergleichen können.

Auf den Verpackungen der Lampen müssen gemäß der EU-Verordnung 1194/2012 zudem folgende Angaben enthalten sein:

  • Abgestrahlte Lichtmenge in der Einheit Lumen
  • Lichtfarbe in der Einheit Kelvin
  • Lebensdauer in Stunden
  • Dimmbarkeit der Lampe

Meisterbonus in Bayern

Handwerker oder andere Berufstätige in Bayern, die ihre Ausbildung zum Meister oder einer vergleichbaren Qualifikation abschließen, können sich ab dem 1. September über den so genannten Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro freuen.

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich, die Berechtigten werden von den zuständigen Stellen ermittelt. Voraussetzung ist, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Bayern liegen.

Wer alles vom Meisterbonus profitieren kann erfahren Sie hier .

Zertifikat bei der Lohnsteuer-Anmeldung

Betriebe und Arbeitgeber müssen ihre Angaben zur Lohnsteuer-Anmeldung und zur Umsatzsteuer-Voranmeldung ab dem 1. September 2013 nicht mehr nur elektronisch, sondern zusätzlich mit einem Sicherheitszertifikat an das Finanzamt übermitteln. Das soll die Datensicherheit der sensiblen Informationen weiter erhöhen. Die Übergangsfrist läuft seit dem 1. Januar 2013. Wer einen Verspätungszuschlag vermeiden will, kann sich jetzt noch schnell bis zum 31. August registrieren. Immerhin kann der Zuschlag bis zu zehn Prozent der angemeldeten Steuer betragen.

Das Sicherheitszertifikat ist nach einer kostenlosen Registrierung unter elsteronline.de erhältlich.

Start des Ausbildungsjahres

Nachdem einige Betriebe das neue Ausbildungsjahr bereits zum 1. August 2013 gestartet haben, ziehen viele nun am 1. September nach. Kurzfristige Bewerber hatten in diesem Jahr sehr gute Chancen noch einen Ausbildungsplatz zu bekommen, da viele Lehrstellen lange unbesetzt blieben.

Die Zahl der zum Stichtag 31. Juli neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Handwerk lag mit 84.544 um 4,6 Prozent unter der Vergleichszahl des Vorjahres. Von den 84.544 Ausbildungsverträge im Bundesgebiet wurden 74.642 (-4,4 Prozent) in Westdeutschland und 9.902 (-5,9 Prozent) in Ostdeutschland neu abgeschlossen. Dabei gibt es regionale Schwankungen. Berlin und Brandenburg verzeichnen beispielsweise Zuwächse, im Westen bleiben alle Handwerkskammern zum Stichtag 31. Juli unter dem Vorjahresergebnis.

Die Zahl der außerbetrieblichen Ausbildungsplätze war bundesweit im Juli seit 2007 deutlich zurückgegangen: In Ostdeutschland wurde die Zahl um 71 Prozent zurückgefahren, um angesichts des starken Rückgangs der Schulabsolventen die betriebliche Ausbildung zu stärken, und in Westdeutschland um rund 40 Prozent.

Kappungsgrenze für Mieterhöhungen

In vielen deutschen Großstädten sollen die rasant steigenden Mietpreise eingegrenzt werden, um Leben in der Stadt noch bezahlbar zu machen. Dazu zählt etwa Hamburg. Ab dem 1. September müssen Vermieter nicht nur die ortsübliche Vergleichsmiete beachten, sondern dürfen die Mietkosten innerhalb von drei Jahren nur noch um max. 15 Prozent steigern. Die Regel gilt selbst, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete eine höhere Miete zuließe.

Neues Außenwirtschaftsgesetz

Ab dem 1. September gelten wichtige Änderungen in der Außenwirtschaft. Die Bundesregierung hat das Außenwirtschaftsgesetz entschlackt und vereinfacht. Das soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Höhere Strafen gibt es bei vorsätzlich ungenehmigten Ausfuhren und bei Verstößen gegen Waffenembargos.

Bestimmte vorsätzliche Verstöße gegen zentrale Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts sind künftig nicht mehr nur Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten. Die schärferen Straf- und Bußgeldbestimmungen sollen der wirkungsvollen Prävention von bewussten, häufig mit hoher krimineller Energie ausgeführten Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht dienen.

So wird künftig die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von so genannten Dual-Use-Gütern als Straftat verfolgt. Dies war bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Dual-Use-Güter sind zivil und militärisch nutzbare Güter, zum Beispiel Werkzeugmaschinen. Sondervorschriften für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern werden mit der Novelle aufgehoben.

Fahrlässiges Handeln wird hingegen grundsätzlich nur noch mit einem Bußgeld geahndet. So sollen gewissenhafte Mitarbeiter, die einen Arbeitsfehler machen, nicht als Kriminelle behandelt werden.

Auch für die Einfuhr von Waren gibt es neue Beschränkungen, besondere Verfahrens- oder Meldevorschriften. Diese ergeben sich aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaft.

Das neue Außenwirtschaftsgesetz soll zudem sprachlich grundlegend vereinfacht, entschlackt und lesbarer sein und vor allem kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die über keine Rechtsabteilung verfügen.

Mehr Informationen zur Außenwirtschaft finden Sie unter bmwi.de .

Neue Regeln für Einsatz von Bioziden

Ob Lacke, Möbel oder andere Materialien – ab 1. September müssen Unternehmen, die mit Bioziden behandelte Produkte importieren oder vertreiben, neue Regeln beachten.  Das geht aus der EU-Verordnung Nr. 528/2012 hervor, die die Bereitstellung von Biozidprodukten auf dem Markt und ihre Verwendung neu regelt.  Schutzmittel für Lebens- und Futtermittel fallen aus dem Anwendungsbereich heraus.

Stoffe mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften können nur mehr in begründenden Ausnahmefällen als Wirkstoffe genehmigt werden. Auch Wirkstoffe mit anderen Eigenschaften (z.B. hohes Risiko für das Grundwasser, niedrigere Risikodosis als die meisten Wirkstoffe der betreffenden Produktart) fallen unter "zu ersetzende Wirkstoffe". Die Genehmigung solcher Wirkstoffe ist kürzer befristet als bei anderen Wirkstoffen.

Im Einzelfall sind auch Angaben am Etikett bzw. in einer Gebrauchsanweisung über Biozide erforderlich. Verbraucher müssen auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen kostenlose Informationen über eine biozide Behandlung von Materialien und Waren bekommen.

Anträge für die Genehmigung eines Wirkstoffes müssen künftig bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingebracht werden.