Der zweite Schritt zu Entlastung der Kleinstkapitalgesellschaften ist getan. Der Bundestag hat die Ordnungsgelder gesenkt, die Betriebe bezahlen müssen, wenn sie ihre Jahresbilanz zu spät veröffentlichen. Betroffen von den Regelungen sind zwischen 50.000 und 100.000 Handwerksunternehmen.

Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Wenn sie dabei Fristen versäumen, verhängt das Bundesamt für Justiz eine Geldbuße. Bereits im vergangenen Jahr hat der Bundestag im Rahmen der neuen EU- Micro -Richtlinie entschieden, dass Kleinstbetriebe weniger Angaben in ihrer Bilanz machen und ihren Jahresabschluss nicht mehr veröffentlichen müssen. Seit Jahresbeginn müssen sie ihn nur noch beim Bundesanzeiger hinterlegen.
Nun kommt die Politik auf den weiteren Forderungen nach, die unter anderem der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) im Vorfeld der Verhandlungen geäußert hat: Bei einer verspäteten Veröffentlichung sinken die Ordnungsgelder.
Hohe Offenlegungsquote bleibt das Ziel
Der Bundestag senkte am Donnerstagabend die Mindesthöhe der Ordnungsgelder von derzeit 2.500 Euro auf 1.000 Euro für kleine Kapitalgesellschaften und auf 500 Euro für Kleinstbetriebe. Damit würden im Einzelfall Härten gemildert, ohne die hohe Offenlegungsquote in Deutschland zu gefährden, hieß es zur Begründung.
Die Regelungen betreffen alle Unternehmen, die als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft ohne voll haftende natürliche Person firmieren. Dies gilt insbesondere für die GmbH & Co. KG. Außerdem dürfen die Unternehmen nicht mehr als 700.000 Euro im Jahr umsetzen oder höchstens eine Bilanzsumme von 350.000 Euro ausweisen beziehungsweise nicht mehr als zehn Beschäftigte haben, wenn sie als Kleinstkapitalgesellschaft gelten wollen. Betroffen von den Regelungen sind nach Angaben des ZDH zwischen 50.000 und 100.000 Handwerksunternehmen. dhz/dpa