Das Flutkatastrophe bedroht immer einige Regionen und hinterlässt große Schäden. Die KfW-Bankengruppe hat deshalb den "Aktionsplan Hochwasser 2013" gestartet. Geschädigte können ab sofort über ihre Hausbank besonders zinsgünstige Kredite bekommen. Die Förderbank hat entsprechende Servicehotlines geschaltet.

Unternehmen, Privathaushalte und Kommunen können zur Bewältigung der Hochwasserschäden für ein Jahr lang Darlehen mit " besonders günstigen Zinsen" in Anspruch nehmen. Dies teilte die KfW-Bankengruppe mit. Die Förderbank hat dazu ein Maßnahmenpaket von zunächst 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um die Kredite zu bekommen, müssen die Betroffenen bei den Hausbanken Anträge unter dem Stichwort "Behebung Hochwasserschäden" stellen.
Wie die Bank weiter mitteilte, stehen für kleine und mittlere Betriebe KfW-Unternehmerkredite beziehungsweise ERP-Gründerkredite zu einem Zinssatz von einem Prozent zur Verfügung. Unternehmen, die bereits entsprechende Kredite in Anspruch nehmen, können außerdem über ihre Hausbank eine Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen beantragen.
Aktionsplan für ein Jahr
Daneben können Hausbesitzer aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm Darlehen bis zu 50.000 Euro zu einem ebenfalls verbilligten Zinssatz von einem Prozent beantragen. Auch für private Vermieter und Wohnungsunternehmen gibt es nach Angaben der Bank über das Programm "Altersgerecht Umbauen" entsprechend vergünstigte Kredite. Daneben gibt es für Kommunen das KfW-Förderangebot IKK-Investitionskredit Kommunen.
Die Hilfsleistungen sind Teil eines Zehn-Punkte-Programms , das die Bundesregierung bereits vor wenigen Tagen angekündigt hat. Der Aktionsplan Hochwasser der KfW bleibt ein Jahr in Kraft. Betroffene können sich über die unten genannten Hotlines an die KfW wenden und bekommen hier Auskunft zu den verschiedenen Hilfprogrammen.
Servicehotlines
- Gewerbliche Kreditprogramme: 0800 539-90 01
- Wohnwirtschaftliche Programme: 0800 539-90 02
- Infrastrukturprogramme: 0800 539-90 08
"Wichtig ist unkomplizierte und schnelle Hilfe. Die betroffenen Bewohner und Betriebe brauchen alle Kraft und Zeit für die Bewältigung der Schäden und die Wiederaufnahme ihres Geschäftsbetriebes. Die notwendige Förderung muss unterstützen und darf keinen zusätzlichen Aufwand verursachen."
Die Handwerksorganisationen bieten eine unbürokratische und schnelle Unterstützung der Betriebe. Handwerkskammern und Fachverbände haben in den betroffenen Regionen jeweils Notfalltelefone für die schnelle Beratung eingerichtet. Zusätzlich bieten die Internetseiten alle wichtigen Informationen und stellen als Service auch den Download wichtiger Antragsformulare zur Verfügung.
Die Krisentelefone der regionalen Handwerkskammern erfassen die Schadensmeldungen und ihre Abteilungen für die Betriebs- und Rechtsberatung bieten schnelle Hilfe an. Dazu gehört auch die um-gehende Weiterleitung an die jeweiligen Ansprechpartner anderer Organisationen.
Im Einzelnen gehören folgende Punkte zur Beratung:
- Mögliche Förderung durch öffentliche Förderdarlehen und Bürgschaften
- Antragstellung
- Unterstützung der Kommunikation mit den Förder- und Hausbanken
- Finanzierung von Reparaturen und Ersatzbeschaffungen
- Schadensmeldungen und Versicherungen
- Überbrückung des Betriebsstillstandes, z.B. über Kurzarbeitergeld
- Weiterbeschäftigung von Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Eine Bündelung der Informationen für betroffene Betriebe baut der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf seiner Webseite zdh.de auf. Der ZDH appelliert an Bund, Länder und Gemeinden, bei Unterstützungsmaßnahmen (z.B. Auffangdarlehen, Zuschüsse und erhöhte Haftungsfreistellungen) auch die nur indirekt betroffenen Unternehmen zu berücksichtigen.
Auch Zulieferbetriebe, deren Kunden im Hochwassergebiet beheimatet sind, können durch den Stillstand der Geschäfte in Gefahr geraten. Gefährdet sind auch Unternehmen, die noch Kredithilfen zur Überwindung von Schäden aus vergangenen Hochwasserfluten zurückzahlen müssen. Schwannecke: "Insbesondere in diesen Fällen muss ein Schuldenerlass geprüft werden."
Direkte Hochwasser-Hilfen vor Ort
Notunterkunft: Für Handwerker, die mit ihren Familien eine kurzfristige Unterkunft brauchen, stellen viele Handwerksorganisationen Zimmer in Wohnheimen der Bildungs- und Technologiezentren zur Verfügung. Die Vermittlung erfolgt über die regionalen Krisenstäbe oder Krisentelefone.
Lokale Spendenaufrufe: Die Handwerksorganisationen haben Spendenkonten eingerichtet. Weiterführende Informationen, sind auf den jeweiligen Internetseiten zu finden.
Vermittlung von Sachspenden: Angebote von Sachspenden und technischer Ausrüstung werden über die Krisentelefone erfasst und vermittelt.
Teilnahme an Schadenskommissionen: Soweit Schadenskommissionen zur Feststellung von Hochwasserschäden einberufen werden, sind die Betriebsberater des Handwerks hier als Vertreter gemeldet.
Vermittlung von Sachverständigen: Die Handwerkskammern vermitteln schnell öffentlich bestellte Gutachter und Sachverständige. bir/ZDH