Verfassungsklage wird geprüft Betriebe trifft Rundfunkbeitrag hart

Schon GEZahlt? Für viele Firmen steigen die Kosten durch neue Berechnungsgrundlage von ARD und ZDF stark an. Nun werden die Fehler innerhalb des Systems gesucht und geprüft, ob eine Verfassungsklage möglich ist.

Burkhard Riering

Neuer Rundfunkbeitrag: Für viele Betriebe wird’s jetzt teurer. - © Foto: shockfactor/Fotolia

Senior-Chef Heinrich Traublinger hat ausgerechnet: Genau 100 Prozent mehr wird die Münchner Bäckerei Traublinger mit ihren 21 Filialen und 150 Mitarbeitern nach der GEZ-Reform für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen müssen. Früher waren es knapp 1.000 Euro, jetzt sind es knapp 2.000 Euro. "Die Kostensteigerungen sind zu hoch, da sind Fehler im System", sagt Traublinger, der auch Handwerkspräsident von Bayern ist, im Gespräch mit der Deutschen Handwerks Zeitung .

So wie Traublinger staunen derzeit viele Betriebschefs, wenn sie schwarz auf weiß sehen, was sie künftig zu zahlen haben. Vor allem Firmen mit vielen Autos, Filialen und Mitarbeitern werden immens zur Kasse gebeten dabei ist es egal, ob die Medien von ARD und ZDF überhaupt genutzt werden. Gezahlt werden muss sowieso, ganz wie bei der Haushaltsabgabe für Privatpersonen.

Unzumutbare Belastungen

Die Neuregelung der Rundfunkgebühren, die am 1. Januar 2013 in Kraft trat, sollte eigentlich vieles besser machen und das verhasste GEZ-System ablösen. Doch schon nach wenigen Wochen zeigt sich, dass viele Firmen draufzahlen werden. "Auf die Betriebe werden in vielen Fällen unzumutbare Belastungen zukommen", urteilt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Gestaffelt geht es in dem neuen System immer weiter nach oben. Firmen mit vielen Filialen werden besonders getroffen, sie zahlen für jede einzelne Betriebsstätte. Dabei ist auch die Zahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte relevant. Leidtragende unter anderem: Bäckerei- und Metzgereiketten, Augenoptikerketten und Kfz-intensive Branchen.

Das Handwerk hatte die Probleme früh erkannt und 2010 bei den Ministerpräsidenten der Länder für ein rein unternehmensbezogenes Beitragssystem mit einer mittelstandsgerechten Staffelung ohne Einbeziehung von Kraftfahrzeugen geworben. Daraus wurde letztlich nichts, die Länder besiegelten im Dezember 2010 ihr neues System. "Zum Glück haben wir noch einige Ausnahmen erreichen können", so Traublinger. Die Ausnahmen sind:

  • Für Auszubildende und Minijobber muss nicht gezahlt werden, es zählen nur Sozialversicherungspflichtige.
  • Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeug beitragsfrei.
  • Betriebe bis acht Mitarbeiter zahlen den Mindestbeitrag.
  • Nur "ortsfeste" Betriebe werden herangezogen, Baustellencontainer fallen nicht darunter (zur Berechnung siehe Kasten).

ZDH-Vizepräsident Traublinger stellt das System eines Rundfunkbeitrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht per se in Abrede. Doch wie es jetzt läuft, sei nicht hinnehmbar. Er fordert wie viele andere eine Anpassung der Gebührenordnung bis spätestens 2014.

Kein Beitrag, sondern eine Steuer

ARD und ZDF beteuern, das neue System bringe ihnen nicht mehr Geld; es sei gegenüber dem alten System "aufkommensneutral". Hochrechnungen der Wirtschaft sprechen da aber schon eine andere Sprache.

Auch außerhalb des Handwerks brodelt es. Die Drogeriekette Rossmann, Auto Sixt und weitere Handelsketten bereiten juristische Schritte vor. Bis Februar werden die Chancen für eine Verfassungsklage geprüft. Denn der Beitrag sei in Wirklichkeit gar kein Beitrag, sondern eine Steuer.

Formular unklar formuliert

Nur wer die Regeln des neuen Rundfunkbeitrags richtig kennt, kann seinen Betrieb auch richtig anmelden. Denn das Formular birgt für Unternehmer so manchen Fallstrick. So wird darin zum Beispiel nach der Zahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge pro Betrieb gefragt. Da pro Betriebsstätte jeweils ein Fahrzeug beitragsfrei ist, müssen also nicht alle Fahrzeuge angegeben werden. Wer dennoch alle Fahrzeuge in das Formular einträgt, der zahlt monatlich pro Betriebsstätte 5,99 Euro zu viel.

Vorsicht ist zudem bei Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten geboten, denn geringfügig Beschäftigte sind beitragsfrei. aml

Weitere Informationen zur Berechnung des Rundfunkbeitrags erhalten Sie hier .