Branchenverzeichnisse sind nützlich, um von Kunden in der Region gefunden zu werden. Ein Eintrag in etablierte Verzeichnisse kann sich daher lohnen. Handwerksbetriebe sollten jedoch die Anbieter genau prüfen, damit aus einem solchen Eintrag keine Kostenfalle wird.

Unseriöse Angebote zur Eintragung in Branchenverzeichnisse folgen stets demselben Schema: Die Betriebe erhalten mit der Post ein unscheinbar oder amtlich wirkendes Formular und werden aufgefordert, entweder ein leeres Adressfeld mit ihren Firmendaten auszufüllen, Daten zu bestätigen oder nichtzutreffend zu korrigieren und das Formular zurückzusenden.
Die Erhebung der Daten ist angeblich erforderlich, um die Firma in ein Branchenverzeichnis einzutragen. Anfallende Kosten für die Eintragung sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen.
Unseriöse Verträge mit langer Laufzeit
Zwar erfolgt eine Eintragung in den meisten Fällen tatsächlich. Der Haken versteckt sich allerdings bewusst im Kleingedruckten: Die Eintragung ist kostenpflichtig.
Nicht selten bedeutet die Rücksendung des Formulars den Abschluss eines Vertrages über einen längeren Zeitraum – der Betrieb verpflichtet sich beispielsweise für zwei Jahre zur Zahlung überhöhter monatlicher Gebühren für die Eintragung.
Selbst wenn sich Urteile mehren, die solche überraschenden und unseriösen Angebote für unzulässig erklären, bleibt Vorsicht der beste Schutz.
Infos beim Schutzverband
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rät geforderte Summe nicht ohne Weiteres zu zahlen. Liegt bereits ein Mahnbescheid vor, sollte nach Rücksprache mit dem Anwalt, der Handwerkskammer oder Innung Widerspruch gegen die Forderung eingelegt und die Wirksamkeit des zustande gekommenen Vertrages wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
Hilfreich kann es dabei sein, den Fall dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität zu melden. Die E-Mail-Adresse lautet mail@dsw-schutzverband.de, oder Tel.: 06172/12150. Sie können dort auch nachfragen, ob der Anbieter bereits aktenkundig ist und bereits Urteile gegen den Forderungssteller bestehen. dhz