Die Gebührenordnung der GEZ ändert sich ab 2013. Auch Handwerksbetriebe müssen sich auf andere Tarife einstellen. Für Betriebe mit wenigen Mitarbeitern kann es unter Umständen billiger werden. Hingegen wird ein Großbetrieb mit vielen Mitarbeitern und mehreren Standorten mit der neuen Regelung kräftig zur Kasse gebeten. Die neuen Tarife im Überblick.
Seit 1. Januar 2013 ist die neue Gebührenordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (GEZ) in Kraft. Für die meisten privaten Haushalte wird sich bei der Höhe der GEZ-Gebühren nichts ändern.
Private Haushalte müssen nun unabhängig von der Anzahl der im Haushalt vorhandenen Geräte wie Fernseher, Radios oder Computer und der Anzahl der Bewohner je Wohnung einen monatlichen Beitrag von 17,98 Euro zahlen, inklusive aller privaten Fahrzeuge.
Neue Tarife für Handwerker
Selbstständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, müssen laut dem Hightechverband Bitkom ebenfalls keinen weiteren Beitrag mehr bezahlen. Nur für betrieblich genutzte Fahrzeuge werden nun monatlich mit 5,99 Euro fällig.
Bei den Betrieben allerdings wird die Lage komplizierter. Die Höhe des Beitrags richtet sich hier ab sofort nach der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge.
Diese Tarife müssen Handwerksbetriebe dann zahlen:
- Betriebsstätten bis acht Beschäftigte: einen Drittelbeitrag (5,99 Euro).
- Betriebsstätten bis 19 Beschäftigte: einen vollen Beitrag (17,98 Euro).
- Betriebsstätten bis 49 Beschäftigte: zwei Beiträge (35,96 Euro).
- Betriebsstätten bis 249 Beschäftigte: fünf Beiträge (89,90 Euro).
- Betriebsstätten bis 499 Beschäftigte: zehn Beiträge (179,80 Euro).
dhz
