Von Betreuungsgeld bis Umweltzone Das ändert sich 2013

Sicher ist schon jetzt: Das neue Jahr wird viel Neues mit sich bringen, denn wie zu jedem Jahreswechsel treten auch mit dem Beginn des Jahres 2013 wieder zahlreiche rechtliche Neuerungen und Änderungen in Kraft. Hier ein Überblick in alphabetischer Reihenfolge.

Anna-Maja Leupold

Egal ob Radio, Fernseher oder PC: Der Rundfunkbeitrag muss von 2013 an geräteunabhängig gezahlt werden. Außerdem ändert sich zum Jahreswechsel das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. - © Foto: Tom Bayer - Fotolia

Betreuungsgeld

100 Euro Elterngeld können von August 2013 an Eltern bekommen, die ihre ein- bis zweijährigen Kinder zu Hause selbst betreuen. 2014 wird der Betrag dann auf 150 Euro angehoben. Eltern müssen sich allerdings entscheiden, ob sie das Betreuungsgeld oder das Elterngeld bekommen wollen, denn ein gleichzeitiger Bezug ist nicht möglich. Das Elterngeld wird zudem auf Sozialleistungen wie Hartz-IV, die Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag angerechnet.

Bundesschatzbriefe

Ab 2013 bietet der Bund keine Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze mehr an. Bei vielen Anlegern waren sie wegen ihres geringen Risikos beliebt. Zuletzt fielen jedoch die Renditen eher mager aus. Die Abschaffung der Finanzprodukte begründet das Bundesfinanzministerium mit Kosteneinsparungen.

E-Bilanz

Betriebe müssen im Geschäftsjahr 2013 die Daten der Steuerbilanz zum ersten Mal in elektronischer Form an die Finanzämter melden. Die Vorbereitungen dazu sollten aber schon bis Ende 2012 abgeschlossen sein, denn die Finanzverwaltung gibt bestimmte Gliederungstiefen für die Bilanz vor. Unternehmer müssen deshalb bis zum 1. Januar 2013 noch neue Konten in ihrer Buchhaltung einrichten, auf die ab dem 1. Januar 2013 gebucht wird. Alles zur E-Bilanz finden Sie in einem großen Themenpaket der Deutschen Handwerks Zeitung.

Ehegattenveranlagung

Zum 1. Januar 2013 wird das Veranlagungswahlrecht für Ehegatten neu geregelt. Dann entfällt die besondere Veranlagung für Ehegatten im Jahr der Heirat. Die getrennte Veranlagung bei Ehegatten wird zu einer Einzelveranlagung mit erheblichen Änderungen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens beider Ehegatten.

Ehrenamt

Die Freibeträge für die nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit werden vom neuen Jahr an erhöht. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich. Zudem steigt die Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro. Auch sie unterliegt weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Umsatzsteuerpflichtig werden von 2013 an dagegen ehrenamtliche Tätigkeiten ab 50 Euro pro Stunde und Einnahmen von mehr als 17.500 Euro im Jahr. Gleichzeitig werden zum Jahreswechsel die Haftungsregeln für Ehrenamtliche gelockert. Wer sich ehrenamtlich engagiert, haftet künftig nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die zweckwidrige Verwendung von Spendengeldern. Bisher haften Ehrenamtliche schon bei leichten Fahrlässigkeiten.

Elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)

Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird bald der Vergangenheit angehören, denn zum Jahreswechsel wird von der Lohnsteuerkarte aus Papier schrittweise auf das neue elektronische Verfahren umgestellt. Die Angaben wie die Steuerklasse oder Kirchensteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte zu finden sind, können Arbeitgeber künftig von der Datenbank der Finanzverwaltung abrufen. Diese Daten werden als elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Um das elektronische Verfahren nutzen zu können, müssen Arbeitgeber ihre Software und die betrieblichen Abläufe anpassen. Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie hier .

Elektroautos

Elektrofahrzeuge sind jetzt zehn Jahre steuerfrei, bisher waren es nur fünf Jahre. Das hat der Bundes­rat kürzlich beschlossen, um die Elektromobilität in Deutschland zu fördern. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung in der Zeit zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015.

Elterngeld

Beim Elterngeld wird es für Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden, einige Änderungen geben. Für die Berechnung des Elterngelds zählen nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Künftig ziehen die Behörden pauschal 21 Prozent für die Sozialversicherungsbeiträge ab. Zudem gibt es Änderungen bei der Steuerklasse. Das Elternteil, das den Großteil der Elternzeit in Anspruch nimmt, konnte bisher kurzfristig die Steuerklasse wechseln. Ab 2013 ist dagegen die Steuerklasse ausschlaggebend, die in den 12 Monaten vor der Geburt überwogen hat. Das bedeutet, dass sich der Wechsel in Steuerklasse III nur dann lohnt, wenn er mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes geschieht.

Fahrradfahrer

Für Fahrradfahrer gelten vom  1. April 2013 an einige neue Regeln im Straßenverkehr. Sie müssen dann die Ampeln des Fahrverkehrs beachten, sofern es keine speziellen Fahrradampeln gibt. Auf speziell ausgewiesenen Fahrradstraßen gilt Tempo 30. Zudem dürfen künftig in Fahrradanhängern maximal noch zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Diese Altersbeschränkung gilt nicht, wenn ein behindertes Kind im Anhänger mitfährt. In jedem Fall muss der Fahrradfahrer aber mindestens 16 Jahre alt sein.

Fernbusse

Vom neuen Jahr an bekommt die Deutschen Bahn Konkurrenz im Fernverkehr, denn dann fallen bundesweit die Beschränkungen für Fernbuslinien. Sie dürfen vom 1. Januar an ihre Dienste im freien Wettbewerb anbieten. Geschützt bleibt künftig allein der öffentliche Nahverkehr mit Bus und Bahn. Deshalb müssen die Haltestellen der Fernbuslinien einen Mindestabstand von 50 Kilometern haben.

Führerschein

Führerscheindokumente, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet. Danach muss der Schein neu beantragt werden. Alle anderen Führerscheindokumente bleiben bis 2032 gültig. Neben der Gültigkeit der Dokumente gibt es im neuen Jahre auch Veränderungen bei den Fahrerlaubnisklassen. Mehr dazu lesen Sie hier .

Immobilienfonds

Für offene Immobilienfonds greifen von Januar an neue Regeln. Demnach müssen Anleger ihre Fonds nun erst 24 Monate halten, bevor sie ihre Anteile wieder zurückgeben dürfen. Wer sich für die Rückgabe seiner Anteile entscheidet, muss dies zudem zwölf Monate vor der beabsichtigten Rückgabe unwiderruflich erklären. Beide Fristen gelten aber nur für Anteilsrückgaben von über 30.000 Euro pro Kalenderjahr. Für Altkunden greift die neue Mindesthaltefrist nicht.

Künstlersozialabgabe

Handwerksbetriebe, die zum Beispiel ihren Internetauftritt von selbstständigen Webdesignern gestalten und pflegen lassen, sind verpflichtet, die Künstlersozialabgabe abzuführen. Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe steigt zum 1. Januar 2013 von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent der abgabenpflichtigen Entgelte. Die Erhöhung hat erst für die Honorare und Entgelte Auswirkung, die ab dem 1. Januar 2013 geleistet werden und in der dann bis zum 31. März 2014 abzugebenden Meldung an die Künstlersozialkasse aufzunehmen sind.

Meldepflicht für Kapitalerträge

Geldinstitute sind verpflichtet, von 2013 an bestimmte Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Davon betroffen sind laut dem Bund der Steuerzahler Erträge, die aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung freigestellt waren. Finanzämter können auf diese Weise nachträglich prüfen, ob die Angaben zu den Kapitaleinkünften richtig waren, die bei der Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigung gemacht wurden.

Mini- und Midijobs

Die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobbern steigen vom neuen Jahr um je 50 Euro. Damit können Minijobber künftig 450 anstatt 400 Euro monatlich verdienen und Midijobber können bis zu 850 Euro verdienen. Zudem sind Minijobber künftig automatisch rentenversichert. Wie bisher zahlen gewerbliche Arbeitgeber auch 2013 pauschal 15 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zusätzlich müssen Minijobber dann 3,9 Prozent ihres Arbeitsentgelts in die Rentenkasse einzahlen. Minijobber können sich aber durch einen Antrag beim Arbeitgeber hiervon befreien lassen. Der Arbeitgeber muss die Minijob-Zentrale bei der Anmeldung des Minijobs oder der nächsten Abrechnung darüber informieren. Sofern diese nicht innerhalb eines Monats widerspricht, gilt die Befreiung als erteilt.

Ökostromumlage

Die Ökostromumlage steigt 2013 auf 5,277 Cent pro Kilowattstunde. Damit müssen Stromkunden für den Ausbau der erneuerbaren Energien künftig deutlich tiefer in die Tasche greifen: Bisher zahlen sie 3,59 Cent pro Kilowattstunde.

Partikelfilter

Die Förderung von Partikelfiltern wird über 2012 hinaus verlängert. Wer sein Diesel-Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüstet, bekommt 2013 noch 330 Euro. Danach gibt es nur noch 260 Euro vom Staat. Mehr >

Porto

Bei der Deutschen Post gelten mit dem Jahreswechsel neue Preise. Teurer wird der Standardbrief bis 20 Gramm im nationalen Versand, er kostet bald 58 Cent anstatt 55 Cent wie bisher. Wer noch alte Marken hat, kann in den Postfilialen Ergänzungsmarken für drei Cent kaufen. Teurer wird zudem der Maxibrief (bis 1.000 Gramm), er kostet dann 2,40 Euro. Neben preislichen Änderungen gibt es bei der Post auch Änderungen bei der Produktpalette. So wird beispielsweise der Infobrief zum Jahresende eingestellt. Eine detaillierte Auflistung der Preise, die von Januar 2013 an gelten, finden Sie hier .

Praxisgebühr

Zum Jahreswechsel wird die Praxisgebühr abgeschafft. Damit müssen gesetzlich Krankenversicherte beim ersten Arztbesuch im Quartal nicht mehr zehn Euro bezahlen. Nach neun Jahren wird die Praxisgebühr  wegen Milliardenüberschüssen in der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder abgeschafft.

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent des Lohns. Kinderlose, die älter als 23 Jahre alt sind, müssen wegen des Beitragszuschlags 2,3 Prozent einzahlen. Versicherte, die eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, können vom neuen Jahr an einen staatlichen Zuschuss von 5 Euro pro Monat bekommen.

  Private Altersvorsorge

Die Steuervorteile bei der privaten Rürup-Rentenversicherung steigen 2013. Statt wie bisher 74 Prozent können Sparer vom neuen Jahr an 76 Prozent der gezahlten Beiträge steuerlich geltend machen. Der Anteil wächst jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2025 werden die eingezahlten Prämien dann komplett absetzbar sein.

Renten-Regelaltersgrenze

Die Anhebung der Regelaltersgrenze erreicht 2013 die zweite Stufe. Neu-Rentner, die 1948 geboren sind, erhalten nur dann eine abschlagsfreie Rente, wenn sie zwei Monate über ihren 65 Geburtstag hinaus arbeiten. Im Jahr 2029 ist der Anpassungsprozess beendet und die Rente mit 67 erreicht.

Rentenversicherungsbeiträge

Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns. Arbeitnehmer können sich dann Netto auf ein Plus auf dem Lohnzettel freuen, denn sie werden insgesamt um rund 3,2 Milliarden Euro entlastet. Die Arbeitskosten der Wirtschaft sinken in gleichem Maße.

Rundfunkbeitrag

Die Rundfunkgebühr wird 2013 zum Rundfunkbeitrag. Dann spielt es keine Rolle mehr, wie viele Radios, PCs oder Fernseher zu Hause oder im Betrieb stehen. Für private Haushalte gilt dann: eine Wohnung, ein Beitrag. Sie zahlen künftig einheitlich 17,98 Euro im Monat. Bei Betrieben richtet sich der Beitrag von 2013 an dagegen nach der Zahl der Mitarbeiter, der Betriebsstätten und der Fahrzeuge. Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern zahlen 5,99 Euro, Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern müssen 17,98 aufbringen, bis 50 Mitarbeiter sind 35,96 fällig und andere müssen noch mehr zahlen. Zusätzlich werden pro Firmenfahrzeug auch noch 5,99 Euro berechnet. Allerdings ist ein Wagen pro Betriebsstätte vom Beitrag befreit. Wie viel Sie bezahlen müssen, können Sie schon jetzt mit dem Beitragsrechner ausrechnen.

Schornsteinfegermonopol

Zum 1. Januar 2013 fällt in Deutschland das Kehrmonopol. Schornsteinfeger können dann erstmals auch außerhalb ihres Kehrbezirks tätig werden. Hausbesitzer können dagegen frei wählen, wer bei ihnen die Feuerstätte wartet und kontrolliert. Zudem stehen Eigentümer vom neuen Jahr an in der Pflicht, den Schornsteinfeger rechtzeitig mit der Kehrung zu beauftragen. Ob alle Arbeiten rechtzeitig durchgeführt werden, kontrolliert nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Denn er ist weiterhin für die hoheitlichen Aufgaben wie die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids, Bauabnahmen sowie die Prüfung der Brand- und Betriebssicherheit zuständig. Mehr >

See-Windparks

Von 2013 werden Verbraucher über eine neue Haftungsumlage für See-Windparks zur Kasse gebeten. Durch die Umlage können auf einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden Mehrkosten von 8,75 Euro pro Jahr zu kommen. In einigen Stromtarifen ist die Umlage bereits berücksichtigt.

Sozialversicherungsdaten

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung sowie die Pflichtversicherungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ändern sich zum Jahreswechsel. Daneben werden die Bezugsgrößen der Sozialversicherung neu bestimmt, die für die Berechnung des Pflichtbeitrages für selbstständige im Handwerk in der Rentenversicherung maßgebend sind. Mehr zu den Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen lesen Sie hier .

Umweltzonen

In manchen Städten werden 2013 die Umweltzonen verschärft. Nur noch mit einer grünen Plakette ist die Zufahrt dann in Heilbronn, Karlsruhe, Augsburg, Mannheim oder Heidelberg gestattet. Mehr>