Künftig muss die Steuerbilanz auf streng standardisiertem Weg elektronisch ans Finanzamt geliefert werden. Es gibt einiges zu beachten.
Burkhard Riering
Für das Jahr 2013 müssen die Daten der Steuerbilanz zum ersten Mal in elektronischer Form an die Finanzämter gemeldet werden. Zwar akzeptiert der Gesetzgeber die Bilanzen der Geschäftsjahre 2012 und 2011/12 noch in Papierform. Doch Experten raten dringend, mit den Vorbereitungen schon jetzt zu beginnen. Sonst herrscht spätestens im kommenden Herbst Chaos im Betrieb.
"Optimal wäre es, wenn alle Vorbereitungen zum 31. Dezember 2012 fertig wären, dann können Sie schon ab Januar E-Bilanz-fähig buchen", rät Bernhard Köstler, Steuerexperte der Deutschen Handwerks Zeitung. Das spare viel Stress zum Jahresende.
Die Auswirkungen der E-Bilanz auf die Buchführung im Betrieb sind nicht zu unterschätzen. Die Umstellung betrifft unter anderem das Kontensystem, also die Software, hinzu kommt ein höherer Bedarf an geschultem Personal.
Stolpersteine hoffentlich ausgemerzt
Neben den übermittelten Daten im elektronischen Format XBRL stellt die E-Bilanz auch inhaltlich höhere Anforderungen. Sie verlangt eine tiefere Gliederung der Positionen, als es bisher bei der Bilanz-Einreichung in Papierform der Fall war.
Der Start der E-Bilanz-Regeln wurde bereits mehrmals verschoben. Die Wirtschaft hegte zu Beginn große Zweifel, dass die Pläne des Bundesfinanzministeriums Verbesserungen bringen würden. Betriebe befürchteten noch mehr Bürokratie statt weniger.
Vieles haben die Verantwortlichen aus der Politik dann in den Gesprächen mit Wirtschaftsverbänden wie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ausgemerzt. "Es war für das Handwerk und den Mittelstand sehr wichtig, dass wir die Planungen für die E-Bilanz grundlegend verändert haben. Dadurch ist sie tatsächlich ein Bürokratieabbauprogramm geworden", resümiert Ernst Burgbacher, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, im Gespräch mit der Deutschen Handwerks Zeitung .
Checkliste für die ersten Schritte
Wie Betriebsinhaber im Handwerk nun vorgehen, bedarf der genauen Vorbereitung. Hierzu eine erste Checkliste (Quelle: Ratgeber "Die elektronische Bilanz" von Lexware):
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Software-Anbieter und klären Sie, welche Anpassungen Sie vornehmen müssen.
- Klären Sie mit dem Steuerberater, wer die Anpassungen macht und wie dies honoriert wird. Besprechen Sie auch, was jetzt gemacht werden muss und was noch Zeit hat.
- Bringen Sie in Erfahrung, ob nach steuerlichen Vorgaben gebucht werden soll oder nach Handelsrecht mit Erstellung einer Überleistungsrechnung.
- Eventuell ist ein Härtefallantrag möglich, das sollten Sie prüfen.
- Bucht Ihre Firma selbst ein, dann werden Sie geschultes Personal benötigen. Beginnen Sie wenn möglich schon ab 1. Januar 2013.
- Machen Sie 2013 unterjährig einen Test, ob die Übermittlung in der Gliederung funktioniert.
