Zum Monatswechsel treten wieder einige gesetzliche Änderungen und Reformen in Kraft. So gilt ab dem 1. November das neue EU-Reifenlabel, Bankgespräche sollen sicherer werden und Bürger offensiv zur Organspende aufgefordert werden. Das Wichtigste im Überblick.
Steffen Guthardt
Aufkleber für Reifen
Was für Elektrogeräte gut ist, kann auch für Autoreifen nicht schlecht sein. Nach diesem Motto führt die Europäische Union mit Wirkung zum 1. November 2012 ein Label für Reifen ein. Verbraucher sollen damit eine Orientierungshilfe bekommen, welche Reifen für ihre Bedürfnisse am besten geeignet sind. Im Gegensatz zu dem Label auf Kühlschränken und Waschmaschinen soll die Kennzeichnung aber nicht nur die Effizienz, also in diesem Fall den Verbrauch, berücksichtigen, sondern auch Aufschluss über die Sicherheit und die Geräuschentwicklung eines Reifen geben. Die EU benennt die Kriterien offiziell als "Rollwiderstand", "Nasshaftung" und "Außengeräusch beim Abrollen".
So soll zum Beispiel ein Zapfsäulensymbol zeigen, wie viel Kraftstoff ein Auto im Zusammenhang mit dem Rollwiderstand eines Reifen verbraucht. Die Klassifizierungen reichen von der besten Note "A" bis zur schlechtesten "G". Verbraucher sollen durch die Vergleichsmöglichkeiten mehrere hundert Euro im Lebensalter eines Reifen sparen können.
Doch welche Aussagekraft haben die Angaben wirklich? Verantwortlich für das Reifenlabel sind nämlich die Hersteller selbst und keine unabhängigen Testorganisationen. Die Klassifizierungen werden in Deutschland lediglich von den Bundesländern "überwacht".
Kritiker bemängeln zudem, dass längst nicht alle relevanten Kriterien durch das Label abgedeckt werden. Nicht erfasst werden zum Beispiel Fahrstabilität, Trockenbremsen, Aquaplaning, Handling und Komfort.
Tagfahrleuchten werden zwingend
Das EU-Reifenlabel ist aber nicht die einzige wichtige Änderung auf dem Automarkt. So tritt zum 1. November auch eine neue Regelung für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen in Kraft. Gemäß der Verordnung 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Fahrzeugtypen und erstmalig in Verkehr kommende Fahrzeuge, die nach diesem Datum typengenehmigt werden, serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Damit soll die Wahrnehmung anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr verbessert werden. Ein Jahr später gilt diese Regelung dann generell auch für alle neu zugelassenen Modelle innerhalb der Europäischen Union.
Besserer Lohn für Zeitarbeit
Auf mehr Geld können sich zum 1. November die Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche freuen. Ein Mindestlohn wurde erst zum 1. Januar 2012 eingeführt und beträgt seitdem 7,89 Euro in Westdeutschland und 7,01 Euro in Ostdeutschland. Zum neuen Monat steigen die Löhne bis zum 31. Oktober 2012 auf 8,19 Euro in Westdeutschland und 7,50 Euro in Ostdeutschland
Sichere Bankgespräche
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Verbraucher gelten ab dem 1. November in Banken und Sparkassen. So werden allen in den Finanzinstituten beschäftigten Anlageberater registriert und kontrolliert. Erstmals sind dann gezielte Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften zur anlegergerechten Beratung bis zum Beschäftigungsverbot möglich. So könnten Verbraucher besser vor Falschberatungen über Wertpapiere, Investmentfonds und Vermögensanlagen geschützt werden.
Mehr Spenden
Das sensible Thema Organspende wird zum 1. November offensiv beworben. Nachdem zum 1. August bereits "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" in Kraft getreten ist, gilt ab dem kommenden Monat das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz". Ziel ist es, die Spendenbereitschaft von Organen in Deutschland zu erhöhen. Zugleich soll die Aufklärung aber weiter "ergebnisoffen" erfolgen. Damit wird die bislang geltende erweiterte Zustimmungslösung in eine Entscheidungslösung umgewandelt. Das heißt konkret, künftig werden alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert. Allerdings besteht kein Entscheidungszwang und die Schreiben können ignoriert werden.
Damit möglichst viele überzeugt werden, sollen die Behörden auch bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen wie z. B. Personalausweis oder Führerschein informieren.
Zudem sollen die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Speicherung der Entscheidung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen werden. Die Speicherung der Angaben ist für die Versicherten aber ebenfalls freiwillig.
EU-Gericht wird schneller
Eine modernisierte Verfahrensordnung bekommt zum 1. November der Gerichtshof der Europäischen Union. Prozesse sollen damit schneller und unbürokratischer als bisher abgewickelt werden. Aktuell liegt eine durchschnittliche Verfahrensdauer bei 16,4 Monaten. Dazu beitragen soll zum Beispiel, dass mündliche Verfahren nicht mehr stattfinden, wenn die eingereichten Schriftsätze für eine Entscheidung bereits ausreichend sind.
