Rundfunkgebühren Von 2013 an wird neu GEZahlt

Sind Sie ein selbstständiger Handwerker und haben in den vergangenen Wochen einen grünen Brief mit der Aufschrift GEZ erhalten? Wenn ja, wurden Sie wahrscheinlich schon zur Mitwirkung bei der Erfassung von Beitragszahlern für die neuen Rundfunkgebühren aufgefordert. Falls nicht, wissen Sie womöglich noch gar nicht, was vom kommenden Jahr an finanziell auf Sie zukommt.

Steffen Guthardt

Wer die Post der GEZ ignoriert, muss sich auf unliebsamen Besuch von Gebühreneintreibern einstellen. - © Schwarwel/Fotolia

Im ungünstigen Fall könnte es Ihnen zum Beispiel so wie einem bayerischen Metzgereibetrieb gehen, der nicht genannt werden will. Das neue Gebührenmodell bedeutet für ihn eine 2,5-fache Steigerung des bisherigen Beitrags – von rund 1.000 auf über 2.500 Euro. Dabei wirkt der im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthaltene Passus auf den ersten Blick ganz verträglich. Darin festgesetzt ist eine monatliche Abgabe von 17,98 Euro für alle Privathaushalte, mit der künftig sämtliche Empfangsgeräte wie Fernseher, Radio oder PC abgegolten werden sollen.

Großbetriebe zahlen dreistelligen Grundbetrag pro Monat

Für Betriebe gelten allerdings andere Regeln. Noch günstig wegkommen auf den ersten Blick Kleinstbetriebe mit bis zu acht Beschäftigten. Sie müssen nur einen Drittelbetrag eines Privathaushaltes entrichten (5,99 Euro). Hingegen wird ein Großbetrieb mit vielen Beschäftigten und mehreren Standorten deutlich stärker zur Kasse gebeten; es kann ein dreistelliger Grundbetrag pro Monat fällig werden. Kostentreiber gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind jedoch die Zusatzbeiträge, die entstehen können.

Während zum Beispiel pro Betriebsstätte ein Auto beitragsfrei bleibt, fallen für jedes weitere Fahrzeug zusätzlich zum Grundbetrag nochmals 5,99 Euro an. Davon betroffen sind insbesondere Handwerksbetriebe, die viel im Außeneinsatz unterwegs sind und auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und andere Fahrzeuge, die keine Zulassung benötigen, sind hingegen beitragsfrei.

Baustellen sind beitragsfrei

Aufatmen können Bauunternehmer, die befürchten, für ihre Baustelle einen Beitrag entrichten zu müssen. Die Gebühreneinzugszentrale hat festgelegt, dass nur abgrenzbare und ortsfeste Räume mit einem dauerhaften Arbeitsplatz als Betriebsstelle gelten. Bauten und Grundstücke, auf denen nur temporär gearbeitet wird, zählen nicht dazu.

Aufpassen sollten Betriebe bei der Angabe zu den Beschäftigten im Unternehmen. Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Zeitarbeitnehmer sind ebenso wenig mitzuzählen wie der Betriebsinhaber selbst. Vorsicht gilt auch für Betriebe, die saisonale Schwankungen bei den Mitarbeiterzahlen haben. Hier erwartet die GEZ nur die Angabe der Beschäftigten im Jahresschnitt. Ignorieren sollten Sie die Post der GEZ nicht. Angeschriebene Personen, die nicht antworten, gelten von 1. Januar 2013 an automatisch als Beitragsschuldner. Wer vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben zur Haushaltssituation macht oder über sechs Monate in Zahlungsverzug gerät, begeht eine so genannte Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht.