Neues Register für Testamente Der "letzte Wille" wird zentral verwaltet

Was wir noch zu sagen hätten, soll auf keinen Fall verlorengehen. Deshalb gibt es seit Jahresanfang ein zentrales Register für Testamente. Nachlassverfahren sollen damit schneller, effizienter und sicherer werden. Doch welche Daten werden hier gespeichert, wie läuft die Aufnahme in das Register ab und wie teuer ist ein Eintrag? – Die Antworten zeigen, was hierbei zu beachten ist.

Andreas Jalsovec

Damit alle vorhandenen Versionen und Daten eines Testaments nicht verloren gehen und um Erbstreitigkeiten schneller klären zu können, sollen sie nun zentral verwaltet werden. - © Fotolia

Es ist eine Arbeit, die die Standesbeamten wohl noch bis ins Jahr 2016 beschäftigten wird: Rund 5000 sogenannte Testamentsverzeichnisse gibt es an deutschen Standesämtern. Auf gelben Karteikarten ist dort fein säuberlich aufgelistet, wer wann und wo seinen letzten Willen amtlich hinterlegt hat. Gut und gerne 18 Millionen solcher Karten gibt es. Derzeit stellen die Mitarbeiter der Ämter sie zusammen. Sie werden dann nach und nach mit Lastwagen abgeholt und nach Berlin gekarrt. Dort hat zum Jahresanfang das Zentrale Testamentsregister seine Arbeit aufgenommen.

Betrieben wird es von der Bundesnotarkammer. Sie hat dafür einen gesetzlichen Auftrag. In dem riesigen Datenspeicher laufen künftig Informationen über alle Testamente zusammen, die bei einem Notar erstellt oder einem Amtsgericht hinterlegt wurden. Auch die gelben Karten werden dafür in den Computer eingegeben.

Wozu ein zentrales Register?

"Es soll vor allem gewährleisten, dass ein Testament im Erbfall auch schnell gefunden wird", sagt Thomas Diehn, Geschäftsführer bei der Bundesnotarkammer. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Hintergrund ist das umständliche Karteikartensystem. Es funktioniert so: Stirbt jemand, benachrichtigt das Standesamt am Sterbeort darüber zuerst das Standesamt am Geburtsort. Dort liegt die gelbe Karteikarte, auf der steht, ob der Verstorbene ein oder gar mehrere Testamente hinterlegt hat. Das Geburtsstandesamt schickt dann eine Nachricht an den Notar oder das Amtsgericht, bei dem der Erbvertrag oder das Testament liegt. Von dort aus wird das Nachlassgericht darüber informiert. Das alles läuft über den Postweg.

Was ist das Problem beim alten System?

"Es kann Monate dauern, bis klar ist, ob und wie viele Testamente es gibt“, erläutert Claus-Henrik Horn, Fachanwalt für Erbrecht. Das führt oft zu bösen Überraschungen. Ein Beispiel: Eine Tochter kümmert sich jahrelang liebevoll um die Mutter, nachdem der Vater gestorben ist. Die Mutter setzt sie deshalb als Alleinerbin ein. Dem Bruder bleibt nur der Pflichtteil. Nach dem Tod der Mutter tritt die Tochter das Erbe an. Zehn Monate später erfährt das Nachlassgericht jedoch von einem 35 Jahre alten gemeinsamen Testament der Eltern. Dort wird festgelegt, dass die Kinder je zu gleichen Teilen erben. "Vielen Leuten ist nicht bewusst, dass solche alten Testamente oft verbindlich sind – und das letzte Testament der Mutter damit ungültig ist." Der Nachlass muss rückabgewickelt werden.

Überdies gehen bei der Menge an unterschiedlichen Stellen, die sich bisher gegenseitig benachrichtigen müssen, gelegentlich Informationen verloren. "Scheidet ein Notar aus dem Amt aus, wird der Erbvertrag woanders verwahrt", erklärt Thomas Diehn. "Die entsprechende Karteikarte wird aber nie aktualisiert." Im Todesfall bleibt der letzte Wille dann unter Umständen unberücksichtigt.

Was ändert sich jetzt?

Wird ein Testament erstellt oder hinterlegt, benachrichtigen Notare und Amtsgerichte nun sofort auf elektronischem Weg das zentrale Register. "Seit dem ersten Januar haben wir Tausende solcher Meldungen erhalten", sagt Thomas Diehn. Durch das Register ist stets klar, ob und wo es ein Testament gibt. Im Todesfall wird darüber das Nachlassgericht informiert. "Dort weiß man künftig sofort, ob noch Testamente kommen, die es zu berücksichtigen gilt", meint Anwalt Horn. "Die Unsicherheit für die Erben fällt damit weg." Außerdem sei es möglich, gezielt zu recherchieren, ob überhaupt Testamente vorliegen, ergänzt Notarkammer-Geschäftsführer Diehn. "Nachlassverfahren werden damit schneller, effizienter und sicherer."

Was genau wird im Register gespeichert?

Erfasst werden Geburtsname, Geburtstag und Geburtsort des Erblassers. Außerdem wird festgehalten, ob es überhaupt eine Testamentsurkunde gibt und wo sie verwahrt wird. "Nicht gespeichert wird dagegen der Inhalt des Testaments", betont Thomas Diehn. Keiner müsse befürchten, dass sein letzter Wille öffentlich werden könnte. Auch die Urkunde wandert nicht nach Berlin. Sie bleibt dort, wo sie hinterlegt wurde: beim Notar oder beim Amtsgericht. Diese sind auch die Einzigen, die die Daten abfragen können. Nicht registriert werden alle Testamente, die privat verwahrt werden – also etwa im eigenen Haus.

Was sollten Erblasser tun?

"Wer ein Testament macht, sollte es in jedem Fall amtlich hinterlegen lassen", rät Ludwig Kroiß, Nachlassrichter und Direktor am Amtsgericht Traunstein. Es zu Hause zu verwahren, sei ein Risiko: "Da besteht die Gefahr, dass es keiner findet – oder dass es der Falsche findet." Soll heißen: So mancher, der durch ein Testament benachteiligt wird, könnte das Schriftstück verschwinden lassen. Das komme öfter vor, berichtet Anwalt Horn. Auch er rät daher dazu, das handschriftliche Testament bei Gericht zu hinterlegen. Wer es später widerrufen wolle, könne das mit einem neuen Testament tun. 

Was kostet das Ganze?  

Der Aufwand ist überschaubar. Das Gericht verlangt dafür eine vermögensabhängige Gebühr. Bei einem durchschnittlichen Nachlass sind das 50 bis 60 Euro, meint Richter Kroiß. "Dann hat man aber die Sicherheit, dass die Urkunde auch aufgefunden wird." Auch wer sein Testament vom Notar erstellen lässt, zahlt eine Gebühr, die von der Höhe der Erbschaft abhängt. Bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro werden knapp 160 Euro fällig. Die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister kostet noch einmal 15 Euro extra.