Kleinstbetriebe in der EU sollen von unnötigen Verwaltungslasten befreit werden. Zu diesem Zweck haben die EU-Gesetzgeber jetzt grundsätzlich vereinbart, dass etwa ein Handwerksbetrieb künftig nur noch eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister einreichen soll, die aber nicht veröffentlicht wird. Über diese Ausnahmen könnten die Mitgliedstaaten individuell entscheiden.
DHZ- Korrespondent Hajo Friedrich aus Brüssel

„Die Klarstellung, dass die Bilanz nicht mehr veröffentlicht werden muss, ermöglicht europaweite Einsparungen in Milliardenhöhe. In der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage zählt jeder eingesparte Cent. Anstatt in unnötige Bürokratie können Kleinstbetriebe nun in Arbeitsplätze investieren", sagte der Vorsitzende der Rechtsausschusses und Berichterstatter des Europaparlaments, Klaus-Heiner Lehne (CDU).
Maximal zehn Mitarbeiter
Die Neuregelung gilt für Kleinstbetriebe, also für Betriebe mit einer Höchstzahl von zehn Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von höchstens 700.000 Euro und einer Bilanzsumme von höchstens 350.000 Euro. "Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung die Möglichkeit nutzt und somit ein Großteil des deutschen Mittelstands hiervon profitieren kann“, sagte der CDU-Rechtsexperte.
Endgültig soll die Einigung zwischen EU-Parlament und EU-Regierungen im Februar in Straßburg angenommen werden. „Die Einigung mit den Mitgliedstaaten zeigt, dass es die EU ernst meint mit dem Bürokratieabbau“, resümiert Lehne.