Der KMK-Beschluss
Der KMK-Beschluss zur bundesweiten Vereinheitlichung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte sieht vor:
- dass sowohl Personen mit Meistertiteln als auch Inhaber von Fortbildungsabschlüssen vergleichbarer Qualifikation eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten;
- dass all jene, die sowohl eine mindestens zweijährige Berufsausbildung als auch eine mindestens dreijährige Berufspraxis in dem angestrebten Studienbereich vorweisen können, eine fachgebundene Hochschulberechtigung erhalten. Sie müssen jedoch zusätzlich an einer Eignungsprüfung teilnehmen;
- dass die beruflich erzielten Fachkenntnisse bei der Aufnahme eines fachbezogenen Studiums angerechnet werden können. Hier wird jedoch auch weiterhin jede Hochschule ihre eigenen Kriterien aufstellen.