KfW-Sonderprogramm 2009

KfW-Sonderprogramm 2009

Wer?

Gewerbliche Unternehmen und freie Berufe, Umsatzgrenze 500 Millionen Euro.

Was?

Es können sowohl Investitionen als auch laufende Aufwendungen (Betriebsmittel) finanziert werden.

Wichtig: Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen bestehender Finanzierungen sind möglich.

Wie viel?

Maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben, Finanzierungsanteil 100 Prozent. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln darf der Kreditbetrag 30 Prozent der letzten Bilanzsumme bzw. des letzten Jahresumsatzes nicht überschreiten.

Laufzeit

- Investitionen: fünf oder acht Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr.

- Betriebsmittel: fünf Jahre bei einem tilgungsfreien Jahr.

- Mindestlaufzeit vier Jahre.

Zinssatz

Er richtet sich nach Bonität und Sicherheiten des Kreditnehmers. Mittlere Kategorie: 6,66 Prozent p.a. effektiv (Stand: 15. Januar 2009).

Tilgung

Eine vorzeitige Tilgung ist gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Haftungsfreistellung

Investitionen: wahlweise 50 oder 90 Prozent.

Betriebsmittel: 50 Prozent.

Wichtig: Der maximale Endkreditnehmerzinssatz erhöht sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht. KfW