Familien in Deutschland erhalten ab dem ersten Kind Kindergeld. Die Leistung wird monatlich ausgezahlt und soll Familien finanziell entlasten. Zum Jahr 2027 steigt das Kindergeld, ehe 2028 die nächste Erhöhung ansteht. Außerdem ändert sich die Antragstellung.

Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld hat die Familienkasse im vergangenen Jahr ausgezahlt, für 17,57 Millionen Kinder. Kindergeld bekommen Familien unabhängig vom Einkommen Monat für Monat von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt. Um Familien eine weitere Entlastung für die hohen Kosten durch Inflation und steigende Preise zuzusichern, plant die Bundesregierung unter anderem, das Kindergeld bis zum Jahr 2028 in zwei Stufen zu erhöhen.
Kindergeld soll stufenweise steigen
Eigentlich sollte das Kindergeld schon im Jahr 2025 durch die Kindergrundsicherung abgelöst werden. Doch diese Pläne liegen seit dem vergangenen Jahr auf Eis. Stattdessen hat die Bundesregierung das Kindergeld zum 1. Januar 2026 um vier Euro auf nun 259 Euro monatlich erhöht. Mit dem aktuellen Maßnahmenpaket, das die Regierungskoalition vorgestellt hat, plant sie, das Kindergeld bis 2028 weiter zu erhöhen. Von aktuell 259 Euro monatlich pro Kind soll die Zahlung in zwei Schritten auf 272 Euro im Jahr 2028 ansteigen. Wie hoch die Summe im Jahr 2027 ausfällt, steht aktuell noch nicht im Detail fest.
Derzeit gilt zusätzlich auch ein erhöhter Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien, der zuletzt 2025 um fünf Euro monatlich angehoben wurde. Er liegt bei 25 Euro pro Monat und wird zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt. Zu den Leistungen für Familien gehört außerdem der Kinderfreibetrag. Im Jahr 2026 liegt er bei 6.828 Euro pro Kind. Auch er soll künftig steigen. Die Höhe möchte die Bundesregierung im Herbst abschließend bestimmen.
Um das Kindergeld zu beantragen und auch Infos zu den weiteren Unterstützungszahlungen zu bekommen, bieten die Familienkassen mittlerweile umfangreiche digitale Services an. Seit einiger Zeit gehört dazu auch eine Vereinfachung für Familien mit Neugeborenen. Diese bekommen nach der Geburt ein Aufforderungsschreiben und können einen größtenteils vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld komplett papierlos einreichen. Damit müssen Eltern nach der Geburt also nicht mehr selbst die Initiative ergreifen und selbst daran denken, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Genau an dieser Stelle setzt nun eine weitere Neuerung an, die ab 2027 gelten soll. Dann sollen Eltern das Kindergeld automatisch ausbezahlt bekommen (Details siehe unten). Voraussetzung ist nur noch die einmalige Mitteilung von Kontodaten für die Auszahlung. Dieser Schritt steht im Zusammenhang mit den Ankündigungen der Regierungsparteien, Bürokratie abzubauen. Das dazugehörige Gesetz ist vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat muss allerdings abschließend noch zustimmen.
Wer grundsätzlich Kindergeld bekommt, unter welchen Voraussetzungen und wie lange, klärt das folgende FAQ: Fragen und Antworten im Überblick:
1. Wer bekommt Kindergeld?
Für das Kindergeld selbst ist bislang noch ein Antrag nötig. Meist wird der Antrag direkt nach der Geburt des Kindes gestellt. Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr ausbezahlt. Absolvieren volljährige Kinder eine Ausbildung oder ein Studium, können die Azubis bzw. Studenten während dieser Zeit weiterhin Kindergeld bekommen. Sie müssen allerdings eine Verlängerung der Auszahlung beantragen. Die örtlichen Familienkassen prüfen dann den Anspruch und zahlen das Geld aus.
Grundsätzlich gibt es auch Kindergeld für Pflege- und Adoptivkinder. Ausschlaggebend für die Auszahlung ist, ob Kinder mit in einem Haushalt leben. So können auch Groß- oder Stiefeltern das Geld bekommen, wenn der Enkel oder das Stiefkind zum größten Teil mit in ihrem Haushalt lebt und wenn sie ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind. Bei getrenntlebenden Eltern erhält nur einer von beiden Elternteilen das Kindergeld – entscheidend dafür ist, bei wem das Kind die meiste Zeit lebt.
In regelmäßigen Schritten hat die Bundesregierung das Kindergeld in den vergangenen Jahren erhöht.
2. Wie viel Kindergeld gibt es?
Seit Anfang 2026 liegt der Kindergeldsatz bei 259 Euro monatlich pro Kind. Dieser Betrag gilt für jedes Kind, unabhängig davon, wie viele Kinder die Familie hat.
Sowohl im Jahr 2027 als auch 2028 soll das Kindergeld weiter ansteigen. Bislang hat die Bundesregierung allerdings nur bekannt gegeben, dass sie eine Anhebung des Betrags in zwei Schritten plant. 2028 soll das Kindergeld bei 272 Euro liegen.
3. Kindergeld – wann, für wen?
Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt. Grundsätzlich erhalten Eltern das Kindergeld für alle minderjährigen Kinder, die sie regelmäßig versorgen und die in ihrem Haushalt leben. Ausgezahlt wird es aber immer nur an eine Person – meist einen Elternteil. In Ausnahmefällen kann es auch direkt an das Kind gezahlt werden – etwa, wenn das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und keinen Unterhalt von den Eltern bekommt.
Der Anspruch auf Kindergeld endet mit Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet. Den Bezug des Kindergelds kann die Familienkasse jedoch verlängern, wenn sich Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden. Kindergeld wird jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gezahlt.
Tipp für Jugendliche über 18 Jahre ohne Ausbildungsplatz: Auch sie können Kindergeld bekommen, wenn sie auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz sind. Voraussetzung: Sie sind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet. Darüber müssen sie einen Nachweis erbringen.
Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz liegt. Für einige Länder gelten besondere Regelungen und es gibt auch verschiedenste Konstellationen in Bezug auf die Staatsangehörigkeiten von Eltern und Kindern, die den Anspruch auf Kindergeld beeinflussen.
>> Die Details dazu können hier nachgelesen werden
Die Familienkassen prüfen zwischenzeitlich, ob die Voraussetzungen für den Bezug des Kindergelds noch vorliegen. Dazu bekommt man einen Fragebogen zugesendet.
4. Wo kann man Kindergeld beantragen?
Kindergeld – und auch die mögliche Verlängerung über das 18. Lebensjahr hinaus – müssen Eltern bisher schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Diese gehört zur ortsansässigen Agentur für Arbeit. Die Anschrift der jeweils zuständigen Familienkasse findet man unter arbeitsagentur.de. Ab 2027 soll kein Antrag mehr nötig sein (siehe Infokasten).
Den regulären Antrag auf Kindergeld findet man auch online. War er bisher nur mit einer Unterschrift gültig und musste daher ausgedruckt und per Post an die Familienkasse gesendet werden, hat diese seit diesem Jahr hierbei den digitalen Service verbessert. Eltern von Neugeborenen erhalten seit Jahresbeginn direkt nach Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code. Dieser führt über einen persönlichen Zugangscode direkt zu dem bereits größtenteils vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld. Der Antrag kann dann komplett papierlos eingereicht werden. Die Beifügung von Nachweisen ist nicht erforderlich. Allerdings sollten die Antragsteller die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) beim Ausfüllen zur Hand haben. Die Steuer-ID des Kindes bekommt man nach der Anmeldung beim Standesamt automatisch zugesendet.
Kindergeld wird auch rückwirkend ausgezahlt, allerdings nur sechs Monate lang. Da auch die Möglichkeit der Online-Antragsstellung noch immer einen Aufwand nach sich zieht, der Eltern mit Neugeborenen überfordern kann, sind bei der Antragsstellung ab 2027 Neuerungen geplant. Die Antragstellung soll dann komplett entfallen und das Kindergeld soll automatisch ausbezahlt werden (siehe Infokasten).
Kindergeld ab 2027 ohne Antrag
In mehreren Stufen soll das Kindergeld künftig automatisch ausbezahlt werden – ohne Antrag.
Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig wie bisher das Bundeszentralamt für Steuern informieren – und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man jetzt schon beispielsweise über das Steuerportal Elster melden.
Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Geplant sind zwei Schritte. Die erste Ausbaustufe umfasst laut Gesetzentwurf Geburten ab dem zweiten Kind, da die Familienkasse bekannte Daten für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden.
Die tatsächlichen ersten Auszahlungen des antraglosen Kindergeldes sollen im Laufe des Jahres 2027 erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, wie es im Gesetzentwurf heißt. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums soll die erste Stufe voraussichtlich im März 2027 greifen. Voraussichtlich ab November 2027 könnten dann auch diejenigen Eltern auf den Antrag verzichten, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzungen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.
Mit der Änderung wird laut Finanzministerium das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt. Daten müssten gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden. Das solle erhebliche Erleichterungen für hunderttausende Eltern geben.
6. Wann zahlen die Familienkassen Kindergeld aus?
Kindergeld bekommen Familien einmal im Monat überwiesen. Die Auszahlungstermine richten sich nach der individuellen Kindergeldnummer, die man mit der Bewilligung der Auszahlung zugeordnet bekommt. Die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt das Auszahlungsdatum.
>> Eine Auflistung dazu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit
Kinderfreibetrag: Alternative zum Kindergeld
Der Staat unterstützt Eltern mit verschiedenen finanziellen Maßnahmen. Die bekanntesten sind vermutlich das Kindergeld und die Alternative dazu: der Kinderfreibetrag. Doch wo liegt der Unterschied? Und wer profitiert vom Kinderfreibetrag?
Was ist der Kinderfreibetrag?
Neben dem Kindergeld gibt es Freibeträge. Sie reduzieren das steuerpflichtige Einkommen, sorgen bei Inanspruchnahme also dafür, dass Familien weniger Steuern bezahlen müssen. Da gibt es zum einen den Kinderfreibetrag (2026 in Höhe von 6.828 Euro), und zum anderen den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, der 2.928 Euro beträgt. Diese Freibeträge gelten für jedes Kind und werden regelmäßig neu bestimmt.
Wem steht der Freibetrag zu?
Welcher Elternteil sich den Freibetrag vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen darf, hängt mit zwei Dingen zusammen: dem Familienstand und der Steuerklasse. Wer verheiratet ist und in Steuerklasse vier abrechnet, der kann sich die Freibeträge hälftig aufteilen. Wenn ein Ehepartner in Steuerklasse drei, der andere in Steuerklasse fünf veranlagt ist, werden die gesamten Freibeträge bei dem Partner mit der Steuerklasse drei berücksichtigt.
Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende teilen sich in der Regel den Kinderfreibetrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind beziehungsweise die Kinder bei der Mutter oder beim Vater leben. Kommt ein Elternteil allerdings seiner Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75 Prozent nach oder ist nicht unterhaltspflichtig, dann werden der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in voller Höhe dem betreuenden Elternteil angerechnet.
Eine Übertragung von Kinderfreibeträgen ist möglich, wenn zum Beispiel ein Elternteil mehr Unterhaltspflichten übernimmt, oder das Kind bei den Stief- oder Großeltern lebt. Wird der Kinderfreibetrag übertragen, gilt das auch für den Ausbildungsfreibetrag.
Alleinerziehenden steht darüber hinaus auch noch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. Dieser liegt derzeit bei 4.260 Euro und erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 240 Euro.
Können Familien Kindergeld und Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich gilt: Man bekommt nicht beides, sondern entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt verrechnet die Maßnahmen im Rahmen der Steuererklärung miteinander. Dafür müssen die Eltern für jedes Kind die Anlage K ausfüllen. Den Rest macht das Finanzamt.
Dort findet die Günstigerprüfung statt. Dabei wird geprüft, ob der Familie das Kindergeld oder die Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung mehr Entlastung bringt.
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