Gesetz zur Sanierung von Unternehmen Befragung unterstützt Evaluierung

Zur Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes zur Sanierung von Unternehmen in der Praxis werden Handwerksbetriebe gebeten an einer Befragung des Bundesjustizministeriums teilzunehmen.

Die 2011 beschlossene Insolvenzreform zur Sanierung von Unternehmen wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf ihre Auswirkungen in der Praxis evaluiert. Mit der Reform wurde neben der Vereinfachung insolvenzspezifischer Verfahren, wie der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens, eine Stärkung von Mitentscheidungs- und Gestaltungsrechten der Gläubiger eingeführt.

Die Befragung durch eine vom BMJV beauftragte Expertengruppe richtet sich an Betriebe, die als Schuldner oder Gläubiger entsprechende Erfahrungen mit den neu gestalteten Verfahren gemacht haben. Damit die Erfahrungen des Handwerks in die Evaluierung einfließen können, werden Handwerksbetriebe um Beantwortung des Online-Fragebogens gebeten.

Die anonyme Beantwortung des Fragebogens dauert etwa 20 Minuten. Die Befragung endet am 18. August 2017. Hier geht es zum Fragebogen

roh