Am 11. Juni 2010 ist endlich so weit. Dann fiebern Millionen Fußball-Fans weltweit mit ihren Mannschaften bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika mit. Auch Unternehmer springen gerne auf diese Euphorie auf und verwöhnen Kunden oder Geschäftspartner mit Geschenken rund um die WM. Doch Vorsicht! Auch das Finanzamt ist mit von der Partie.
Fußball-WM: Vorsicht bei teuren Geschenken
Bei künftig stattfindenden Prüfungen des Finanzamts dürften zum Beispiel die Geschenke an Kunden und Geschäftsfreunde im Fokus stehen. Denn erhält ein Kunde oder ein Geschäftspartner im Jahr Präsente im Wert von mehr als 35 Euro, sind sowohl der Betriebsausgaben- als auch der Vorsteuerabzug verloren. Folgende Besonderheiten sind bei Geschenken rund um die WM zu beachten:
Streugeschenke: Verteilt ein Betrieb Pfeifen, Perücken, Fahnen oder Tröten, deren Wert jeweils unter 10 Euro liegt, müssen keine Aufzeichnungen geführt werden, wer der Empfänger der Geschenke war. Es kann Werbeaufwand verbucht werden.
Geschenke zwischen 10,01 Euro und 35 Euro: Bei teureren Geschenken sind zwei Besonderheiten zu beachten. Zum einen sind die Ausgaben für solche Geschenke getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen bzw. zu verbuchen. Zum anderen sind die Namen und Anschriften der beschenkten Personen aufzuzeichnen.
Tipp: Möchte ein Betriebsinhaber mit teureren Geschenken Werbung betreiben – also mit Geschenken im Wert von mehr als 35 Euro –, sollte er besser ein Gewinnspiel veranstalten. Denn Preise anlässlich von Gewinnspielen sind keine Geschenke. Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn ein Original-Fußball im Wert von 119,95 Euro verlost wird, sind der Betriebsausgaben- und der Vorsteuerabzug zulässig (R 4.10 Abs. 4 Satz 5 EStR). dhz