Steuer aktuell Lohnbuchhaltung: 2012 weniger Netto für Gutverdiener

Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen ab 2012 beschlossen. Auffällig dabei: Wegen der unterschiedlichen Anpassung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ost- und Westdeutschland müssen Gutverdiener in Westdeutschland mit um knapp 250 Euro höheren Beiträgen rechnen.

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Jedes Jahr legt das Bundeskabinett die Einkommensgrenzen für die Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung zum nächsten 1. Januar fest. Bis zu diesen Grenzen (Beitragsbemessungsgrundlage) müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Für übersteigendes Einkommen fallen dagegen keine weiteren Beiträge mehr an.

Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Beitragsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung klettern 2012 in den alten Bundesländern von 5.500 Euro monatlich auf 5.600 Euro. In den neuen Bundesländern bleibt die Höchstgrenze dagegen unverändert bei 4.800 Euro. Gutverdiener mit einem Monatseinkommen von 5.500 Euro zahlen deshalb in den alten Bundesländern 22,60 Euro mehr als ihre Kollegen im Osten.

Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt im Jahr 2012 in Ost- und Westdeutschland um 112,50 Euro auf monatlich 3.825 Euro.

Tipp: Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen sind auch wichtig, wenn ein Arbeitnehmer Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge einbezahlt. Denn abhängig von der Beitragsbemessungsgrundlage sind die Beitragszahlungen anteilig steuer- und abgabenfrei.

dhz

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