Lohnsteuerermäßigungsverfahren Neuer Antrag für 2012 notwendig

Arbeitnehmer, die im Jahr 2010 einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen, profitierten auch 2011 von diesem Freibetrag. Da die Lohnsteuerkarte 2010 nämlich im Jahr 2011 gültig blieb, wurde der Freibetrag automatisch auch 2011 berücksichtigt. 2012 müssen Arbeitnehmer jedoch wieder selbst aktiv werden.

Neuer Antrag für 2012 notwendig

Da ab 2012 aber die „elektronische Lohnsteuerkarte“ startet, also alles nur noch online abgewickelt wird, müssen Freibeträge für 2012 beim Finanzamt neu beantragt werden. Dazu muss der Arbeitnehmer zum Finanzamt und einen Lohnsteuerermäßigungsantrag ausfüllen. Ändert sich an der Höhe des Freibetrags im Vergleich zu den Jahren bis 2011 nichts, genügt der Antrag auf einem zweiseitigen Vordruck. Wer erstmals einen Freibetrag eingetragen haben möchte, muss einen sechsseitigen Lohnsteuerermäßigungsantrag ausfüllen (Oberfinanzdirektion Koblenz, Pressemittelung vom 21.9.2011).

Tipp: Das Finanzamt trägt den Freibetrag in der elektronischen Datenbank ELSTAM ein, auf das auch der Arbeitgeber Zugriff hat. Bei einem Freibetrag von 300 Euro monatlich und einem Bruttolohn von 1.800 Euro berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer nur für 1.500 Euro. Arbeitnehmer erhalten also während des Jahres ein höheres Nettogehalt.

dhz