Steuer aktuell Verbindliche Auskunft: Höhe der Gebühr mit Finanzamt im Vorfeld klären

Wer steuerlich einen komplizierten Sachverhalt hat, kann beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. Das bringt Rechtssicherheit aber leider auch Ärger in Form von überzogen hohen Gebühren, die das Finanzamt für seine Auskunft berechnet.

Verbindliche Auskunft: Höhe der Gebühr mit Finanzamt im Vorfeld klären

In einem Streitfall wollte ein Unternehmen Beteiligungen im Wert von 30 Millionen Euro im Konzernverbund umgliedern. Für die verbindliche Auskunft präsentierte das Finanzamt dem Unternehmen eine Rechnung über 93.456 Euro. Schließlich orientiert sich die Höhe der Gebühr am Gegenstandswert, eben an den 30 Millionen Euro. Das Unternehmen klagte und begehrte eine Deckelung der gebühren auf maximal 20.000 Euro pro Anfrage. Doch der Bundesfinanzhof lehnte eine solche Deckelung ab und sah die Gebührenerhebung als rechtens an (Urteil v. 30. März 2011, Az.: IB 136/10).

Praxistipp: Wer einen Antrag auf eine verbindliche Auskunft stellt und keine bösen Überraschungen erleben möchte, sollte das Finanzamt im Vorfeld um eine Art "Kostenvoranschlag" bitten. Weiterer Nachteil der Gebühr: Steht die Anfrage im Zusammenhang mit der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer oder mit dem Solidaritätszuschlag, darf die Gebühr als steuerliche Nebenleistung nicht den Gewinn mindern.

dhz