Steuer aktuell Pauschale Fristverlängerung unter Vorbehalt

Am 31. Mai 2011 erwartet das Finanzamt die Steuererklärungen für das Jahr 2010. Zumindest von all denjenigen, die steuerlich nicht beraten werden. Wer einen Steuerberater mit der Erstellung der Erklärungen beauftragt, kann sich dagegen beruhigt zurücklehnen.

Pauschale Fristverlängerung unter Vorbehalt

Selbstständige, die steuerlich beraten werden, müssen ihre Steuererklärungen für 2010 bis spätestens 31. Dezember 2011 beim Finanzamt einreichen. Wer dagegen nicht beraten ist, für den gilt der Stichtag 31. Mai 2011. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Auf Antrag gewährt das Finanzamt nämlich auch nicht beratenen Steuerzahlern eine Fristverlängerung bis 30. September 2011. Entscheidend ist, dass plausible Gründe für die erbetene Fristverlängerung gewährt werden.

Kein Freifahrtsschein

Doch auf diese pauschalen Fristverlängerungen haben Steuerzahler keinen Anspruch. Wer seit Jahren notorisch seine Steuererklärungen zu spät abgibt, wer seinen Betrieb 2010 aufgegeben hat oder wer 2010 deutliche Umsatzsteigerungen vorweisen kann und seine Vorauszahlungen nicht anheben hat lassen, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Fristverlängerung ablehnt.

Praxistipp: Bei einem Antrag auf Fristverlängerung sollten nicht beratene Unternehmer unbedingt alle Gründe nennen, die der Abgabe entgegen stehen (fehlende Unterlagen, Arbeitsüberlastung, Mitarbeiter krank oder entlassen, etc.).

dhz