Steuer aktuell Steuererleichterungen für Opfer des Unwetters

Unwetter in der Zeit vom 16. bis 18. Juli 2010 führten vor allem in den Regionen Mittefranken, Schwaben sowie in Teilen Ober- und Niederbayerns und der Oberpfalz zu beträchtlichen Schäden. Geschädigte erhalten nun jedoch auf Antrag unbürokratische Steuererleichterungen.

Steuererleichterungen für Opfer des Unwetters

Steuerzahler – Privatleute oder Unternehmer – erhalten auf Antrag Steuererleichterungen, wenn Sie Opfer des Unwetters in der Zeit vom 16. bis 18. Juli 2010 in den betreffenden Regionen wurden. Folgende Erleichterungen winken:

• Bei Steuerrückständen sieht das Finanzamt bis zum 30. November 2010 von Vollstreckungsmaßnahmen ab. In der Zeit vom 16. Juli bis 30. November 2010 fallen zudem keine Säumniszuschläge auf die rückständigen Steuern an.
• Der Anpassung der laufenden Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen nach unten werden unter erleichterten Bedingungen stattgegeben.
• Sind Buchhaltungsunterlagen dem Unwetter zum Opfer gefallen, sollen den Steuerzahlern daraus keine Nachteile entstehen.
• Arbeitgeber können geschädigte Mitarbeiter unter den Voraussetzungen der R 3.11 der Lohnsteuerrichtlinien mit einem steuerfreien Zuschuss von 600 Euro im Jahr unterstützen.

Tipp: In dem Antrag auf steuerliche Erleichterungen sollten Geschädigte nachweisen, dass sie tatsächlich Opfer des Unwetters sind. Nachweise wären beispielsweise Fotos über Schäden,. Schadensmeldungen an die Versicherung, Rechnung für Feuerwehreinsatz oder schriftliche Beauftragungen an Unternehmen über die Beseitigung der Schäden.

dhz