Steuer aktuell Vorsteuerabzug abhängig von Art der Nutzung

Erwirbt ein Unternehmer einen betrieblichen Gegenstand, kann er diesen ertragsteuerlich seinem Betriebsvermögen zuordnen und erhält die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder erstattet. Die Erstattung der Vorsteuer funktioniert nur dann nicht, wenn der Gegenstand zu mehr als 90 Prozent privat genutzt wird.

Vorsteuerabzug abhängig von Art der Nutzung

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist in einer Verfügung vom 12. Februar 2010 (Az. S-7300 A – St 445) darauf hin, dass diese Regelung auch in Zukunft gilt – und zwar vorerst zwischen dem 1.1.2010 und dem 31.12.2012. Diese Sonderregelung muss sich Deutschland nämlich vom Rat der Europäischen Union alle paar Jahre neu genehmigen lassen. Die Genehmigung der Vorsteuerabzugsbeschränkung für die Jahre 2010 bis 2012 wurde am 20.10.2009 erteilt.

Tipp: Ein Handwerker kann übrigens einen Pkw kaufen, ihn ertragsteuerlich als Privat-Pkw behandeln, ihn aber bei einer betrieblichen Nutzung von zehn Prozent und mehr umsatzsteuerlich seinem Unternehmensvermögen zuordnen. Das hat den Vorteil, dass die Vorsteuer aus dem Pkw-Kauf erstattet wird und für die Privatnutzung jeden Monat Umsatzsteuer ans Finanzamt überwiesen werden muss. Bei der Gewinnermittlung muss jedoch kein Privatanteil hinzugerechnet werden, weil das Fahrzeug ertragsteuerlich als Privatfahrzeug behandelt wird.

dhz