Das Bundeskabinett hat gestern eine Änderung bei der Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen verabschiedet. Demnach soll die Grenze bei der sogenannten Ist-Versteuerung dauerhaft bei 500.000 Euro bleiben.

Kabinett will KMU stärken
Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro müssen bei der Ist-Versteuerung erst dann die fällige Umsatzsteuer entrichten, wenn der Kunde gezahlt hat. Größere Unternehmen müssen die Umsatzsteuer dagegen sofort bezahlen, wenn die Leistung erbracht ist. Diese Regelung gilt seit Sommer 2009. Sie sollte jedoch zum Jahresende auslaufen.
Um das zu verhindern hat das Bundeskabinett gestern das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet. Damit soll die Regelung entfristet werden und die Grenze von 500.000 Euro Jahresumsatz würde auch weiterhin gelten. Da das Kabinett für die dauerhafte Regelung jedoch lediglich einen Formulierungsvorschlag beschließen konnte, muss der eigentliche Gesetzentwurf nun von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingbracht werden. Dann entscheidet der Bundesrat.
Handwerk appelliert an Bundesrat
Da sich die aktuell geltende Regelung im Hinblick auf die Konjunktur bewährt hat, appelliert Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), dafür die Ist-Versteuerung zu entfristen. "Die Bundesregierung stärkt mit der Entfristung der Regelung zur Ist-Versteuerung dauerhaft die Liquidität von Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz. Sie nimmt damit eine wichtige Weichenstellung für den Mittelstand vor", sagte Kentzler. Damit die Betriebe langfristige Planungssicherheit erhalten, müsse der Bundesrat dem Gesetz zeitnah zustimmen, erklärte der ZDH.
An diesen Appell schloss sich sogleich auch das Thüringer Handwerk an. "Die meisten unserer Betriebe profitieren von der Ist-Besteuerung, da sie weniger als 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften", sagte der Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstags, Thomas Malcherek. Er betonte, das die damit gewonnene Liquidität wichtig für die Stabilität der Betriebe sei. Er erwartet deshalb von der Thüringer Landesregierung, dass sie sich in der Länderkammer für die Entfristung auszuspricht.
dhz