Jetzt aktiv werden Kindergeld während des Bundesfreiwilligendienstes

Seit 1. Juli 2011 gibt es den Bundesfreiwilligendienst, der den bisherigen Zivildienst ablöst. Eltern, deren Kinder sich für diesen Freiwilligendienst interessieren, suchen in dem neuen Gesetz Aussagen zum Kindergeld während der Dauer dieses Dienstes.

Kindergeld während des Bundesfreiwilligendienstes

Die Suche dürfte umsonst sein. Denn in dem zum 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst wurde nichts zum Kindergeld geregelt. Doch weil sich die Suche nach Freiwilligen kompliziert gestaltet, soll nachgebessert werden.

Doch das wird dauern. Die rückwirkende Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder bis spätestens zur Vollendung ihres 25. Lebensjahrs soll erst am 4.11.2011 beschlossen werden (Bundeszentralamt für Steuern, Schreiben v. 24.6.2011).

Tipp: Bis dahin sollten Eltern, die von der Familienkasse in Punkto Kindergeld während des Bundesfreiwilligendienstes eine Absage erhalten, Einspruch einlegen. Doch anstatt auf ihre Recht zu pochen, sollten Eltern beantragen, die Bearbeitung des Einspruchs bis zur Verabschiedung der Gesetzesänderung zurück zu stellen.

dhz